Die moderne Hausfrau und ihre Arbeit: Eine Übergangslösung

Die moderne Hausfrau, sofern sie ausschließlich für die Familie tätig ist, bewertet ihre Arbeit heute meist als Übergangslösung. In historisch vergangenen Tagen war das Frau-Sein im Lebenslauf durch die Lebenspunkte Kindheit, Jugend (Mannsuche), Haushalt (Kinder gebären) und im Haushalt alt werden geprägt. Heute reden wir von der Kindheit, der Jugend mit ihrer Berufsausbildung, der Familienphase, in der die Erwerbstätigkeit durch Elternzeit unterbrochen wird und dem Rentenalter.

Dasein als Hausfrau als Übergangslösung
Die Frauen nehmen heute an, dass die Versorgung der Familie nur in einer Übergangsphase intensiv, d. h. als Vollbeschäftigung, nötig ist. Diese Phase wird als Familienphase bzw. rechtliche Elternzeit, die ein Ende haben wird, bezeichnet.

Das psychologisch gegebene Problem des mit der Hausarbeit verbunden Minderwertigkeitsgefühls wird hierdurch etwas relativiert. Gesellschaftlich ist ein zeitweises Aussetzen für Kinder und Familie anerkannt und wird auch staatlich durch Elterngeld und Anrechnung auf die Rente honoriert.

Hausfrau: Forderungen an den Gesetzgeber
Die Tätigkeit im Haushalt erscheint bezüglich vielfältiger Aspekte als wenig wünschenswert. Zentrale Problembereiche in diesem Zusammenhang sind die Rentenregelung und das fehlende Arbeitsrecht für Haustätige. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Zu den äußeren Bedingungen:

  • Rentenregelung: Frauen und Männer können Elterngeld und Rentenpunkte für die Erziehungsleistung beantragen. Im Verhältnis zum Verdienstausfall sind die erworbenen Rentenpunkte jedoch zu gering. Dies verschärft sich noch dadurch, dass Frauen in der Folgezeit meist nur Teilzeit tätig sind. Hier sollte es zu einem realistischen Ausgleich kommen.
  • Verheiratete und ledige Erwerbstätige erhalten beim Eintritt ins Rentenalter 75% ihres letzten Lohns. Stirbt jedoch ein verheirateter Rentner, dessen Frau nie erwerbstätig war, so erhält dessen Witwe nur noch 60% der 75%igen Rentenauszahlung. Hierdurch wird die gesetzlich verankerte Gleichheit von Erwerbs- und Hausarbeit unterlaufen! – dies sollte geändert werden.
  • Frauen erwirtschaften sich heute eigene Rentenansprüche, wobei diese jedoch durch die Elternzeiten und durch Kinder bedingte Teilzeittätigkeiten geringer ausfallen, als die der Männer. Hier sollte es zu einem gerechten Ausgleich kommen – dies auch, um die Gefahr von Altersarmut von Frauen zu verringern.