Die Mindestvorsorgepauschale sorgt für Steuernachzahlungen

Die Steuererklärung 2010 hat es in sich. Wie sagt man so schön? Achte auf die Details! Dadurch dass beim monatlichen Lohnsteuerabzug, den der Arbeitgeber durchführt, eine sogenannte Mindestvorsorgepauschale zu Gunsten des Arbeitnehmers mit einberechnet wird, kommt es bei einer bestimmten Personengruppe häufig zu Steuernachzahlungen.

Was ist passiert?
Mit dem sogenannten "Bürgerentlastungsgesetz" hat sich im Bereich der Vorsorgeaufwendungen seit dem 01.01.2010 einiges verändert. Der Arbeitgeber berücksichtigt bei seinem Lohnsteuerabzug eine Pauschale für Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 12 % des Arbeitslohnes. Die Höchstbeträge variieren je nach Steuerklasse von 1.900 € bis 3.000 €  pro Jahr. Diese Pauschale ist vergleichbar mit der Pauschale für Werbungskosten, die seit 2011 1000 € pro Jahr beträgt und auch beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu Gunsten des Steuerpflichtigen mit einbezogen wird.

Aufgepasst!
Jeder Betroffene, der zu viel Pauschale miteinberechnet bekommen hat, ist seit 2010 verpflichtet, seine Steuererklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen!!

Was kann die Berufsgruppe der Zeitsoldaten und Beamten tun um Ihre Nachzahlung möglichst gering zu halten?
Sie sollten alle übrigen Versicherungsbeiträge wie Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sorgfältig in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Sind beide Ehegatten berufstätig, kann es sogar sinnvoll sein, überprüfen zu lassen, ob eine getrennte Veranlagung für die Ehegatten steuerrechtlich günstiger ist.

Nun gibt es aber eine Gruppe von Steuerpflichtigen, wie Zeitsoldaten und Beamte, die ja keiner Renten- und Krankenversicherungspflicht unterliegen. Diese Gruppe erhält über die sogenannte Beihilfe einen Zuschuß zu ihren Krankheitskosten. Der "Rest" wird über eine Anwartschaft bei Zeitsoldaten oder den Beamtentarif für Beamte bei einer privaten Krankenversicherung abgedeckt.

Diese Beiträge belaufen sich in der Regel auf weniger als die bereits einberechnete Pauschale in Höhe von 12 % des Arbeitslohnes bzw. die Höchstbeträge 1.900 € 3.000 € pro Jahr, was bedeutet, dem Steuerpflichtigen wurde zu viel "Pauschale" beim monatlichen Lohnsteuerabzug zu seinen Gunsten mit einbezogen.  Dies führt dann bei der Erstellung der Steuererklärung 2010 zu Steuernachzahlungen.