Diese Arbeitspausen liegt das Arbeitszeitgesetz fest
Wenn Mitarbeiter eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeiten, stehen ihnen in § 4 Arbeitszeitgesetz genau festgelegte Pausen zu.
Arbeitszeit unter 6 Stunden | Keine gesetzlich vorgeschriebene Arbeitspause |
Arbeit zw. 6 und 9 Stunden | Gesetzliche Arbeitspause mindestens 30 Minuten |
Arbeit mehr als 9 Stunden | Gesetzliche Arbeitspause mindestens 45 Minuten |
Möglich ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitspausen zu unterbrechen. Sie können in Zeitabschnitte von jeweils höchstens 15 Minuten aufgeteilt werden. Allerdings darf kein Mitarbeiter länger als 6 Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden.
So werden die Arbeitspausen konkret festgelegt
Als erstes prüfen Sie, ob in dem Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag bestimmt ist, wann die Arbeitspausen zu erfolgen haben. Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, prüfen Sie insoweit auch, ob es eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitspausen gibt. In diesen Dokumenten kann z. B. geregelt sein, dass Pausen nach 3 Stunden Arbeit oder zwischen der 3. und 5. Stunde zu nehmen sind. Diese Regelungen sind dann verbindlich.
Wer legt fest, wann welcher Mitarbeiter in die Pause geht?
Im zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, wer konkret bestimmt, wann welcher Mitarbeiter in die Arbeitspause geht. Mit anderen Worten: Entscheidet der Mitarbeiter das selbst oder haben Sie da eine Steuerungsmöglichkeit?
Wenn es nirgends anderes geregelt ist (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), steht es Ihnen als Arbeitgeber im Rahmen Ihres Direktionsrechts zu, die konkreten Pausenzeiten pro Mitarbeiter festzulegen. Und das ist auch gut so. Denn schließlich kann es nicht sein, dass etwa alle Mitarbeiter in der Telefonzentrale zeitgleich ihre Arbeitspause machen und die Telefonzentrale dann nicht besetzt ist.
Sorgen Sie durch klare Ansagen für Sicherheit bei den Arbeitspausen
In vielen Unternehmen regeln die Kollegen untereinander selbst, wer wann eine Arbeitspause macht. Solange das funktioniert und alle Mitarbeiter tatsächlich die vorgeschriebenen Pausen machen, ist das wunderbar. Andernfalls sollten Sie durch klare Ansagen festlegen, wer wann Pause macht. Stellen Sie dazu z. B. einen Pausenplan auf, den Sie am schwarzen Brett aushängen oder sonst betriebsüblich veröffentlichen.
Was Sie bei den Arbeitspausen vermeiden sollten
Unter Umständen möchten Mitarbeiter ihre Pause komplett am Anfang oder (noch häufiger) am Ende der Arbeitszeit nehmen. Darauf sollten Sie sich nicht einlassen und die Arbeitspausen auch nicht so festlegen. Denn das Arbeitszeitgesetz spricht davon, dass die Arbeit durch Arbeitspausen zu „unterbrechen“ (und nicht zu verkürzen) ist. Und Arbeitgeber, die Arbeitspausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewähren, riskieren ein Bußgeld bis 15.000 €.
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