Die Kostenvergleichsrechnung

Die Kostenvergleichsrechnung gehört zu den statischen Verfahren der Investitionsrechnung, mit denen Investitionsvorhaben nach quantitativen Kriterien beurteilt werden sollen. Von "statischen" Verfahren der Investitionsrechnung spricht man, weil der Faktor Zeit nur unvollkommen berücksichtigt wird.

Merkmale der Kostenvergleichsrechnung
Die Kostenvergleichsrechnung gehört zu den sehr einfachen statischen Verfahren der Investitionsrechnung. Die Kostenvergleichsrechnung bezieht alle Kosten in ihre Betrachtung mit ein, die den Investitionsalternativen zugeordnet werden müssen. Bei Sachinvestitionen, also zum Beispiel der Anschaffung von Maschinen und Produktionsanlagen, sind folgende wesentliche Kostenarten zu nennen:

Betriebskosten

  • Personalkosten (Löhne, Gehälter, Sozialleistungen)
  • Materialkosten (Fertigungs-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Instandhaltungskosten (Inspektion, Wartung, Instandsetzung)
  • Raumkosten (Miete, Heizung, Licht)
  • Energiekosten (Verbrauch von Öl, Gas, Strom durch das Investitionsobjekt)
  • Werkzeugkosten (Mess- und Maschinenwerkzeuge)

+ Kapitalkosten

  • Kalkulatorische Abschreibungen
  • Kalkulatorische Zinsen

+ Betriebssteuern und Versicherungen

= Gesamtkosten

Eignung der Kostenvergleichsrechnung
Die Kostenvergleichsrechnung eignet sich in erster Linie zur Beurteilung kleinerer Ersatzinvestitionen und Rationalisierungsinvestitionen.

Bei Anwendung der Kostenvergleichsrechnung wird unterstellt, dass die Erträge der zu vergleichenden Investitionsalternativen gleich hoch sind (identische Stück- bzw. Periodenerlöse). Entspricht diese Annahme beziehungsweise Vereinfachung nicht der Realität, kann die Kostenvergleichsrechnung erhebliche Beurteilungsfehler enthalten. In diesem Fall sollte besser die Gewinnvergleichsrechnung angewendet werden.

Kritik an der Kostenvergleichsrechnung
Kritisiert wird die Kostenvergleichsrechnung insbesondere deshalb, weil sie nur kurzfristiger, statischer Natur ist. Dies führt in der Regel zu Fehlinterpretationen, wenn die für das erste Jahr ermittelten Durchschnittskosten als vermeintlich repräsentative Größe auch für die Folgeperioden angesetzt werden. Darüber hinaus erlaubt die Kostenvergleichsrechnung keine Aussage über die Rentabilität des eingesetzten Kapitals.

Probleme der Kostenvergleichsrechnung im Einzelnen

  • Die Kostenvergleichsrechnung erlaubt nur eine kurzfristige Analyse des Investitionsvorhabens. Zeitliche Unterschiede im Anfall der Kosten werden nicht berücksichtigt.
  • Im Rahmen der Kostenvergleichsrechnung bleiben Kostenveränderungen, die sich aus Preis- und Qualitätsvariationen im Laufe der Nutzungsdauer ergeben, unberücksichtigt.
  • Die Kostenvergleichsrechnung lässt sich nur anwenden, wenn die Erträge alternativer Anlagen gleich sind. In der Regel ist bei Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen diese Voraussetzung der Kostenvergleichsrechnung nicht gegeben: Eine verbesserte Produktqualität, kürzere Lieferzeiten oder die Vergrößerung des Marktangebots wirken sich auf die Einzahlungen aus.
  • Die Kostenvergleichsrechnung berücksichtigt in keiner Weise, dass auch eine kostenminimale Investitionsalternative noch lange keinen Gewinn erwirtschaften muss. Eine Beurteilung der absoluten Vorteilhaftigkeit ist mithilfe der Kostenvergleichsrechnung also gar nicht möglich. Daher wird die Kostenvergleichsrechnung meist nur bei Ersatzinvestitionen oder Rationalisierungsinvestitionen angewendet.

 Hier finden Sie eine Excel-Tabelle zur Kostenvergleichsrechnung.