Beispiel:
Ein Arbeitnehmer erhält 10 € pro Stunde. Für jede Überstunde erhält er auch diese 10 €.
Falls Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Monatsgehalt vereinbart haben, errechnen Sie den Durchschnittsstundensatz.
Beispiel:
Einer Ihrer Minijobber erhält bei einer 10-Stunden-Woche 450 €. Ein Monat besteht aus 4,33 Wochen. Er bekommt pro Woche also 103,93 €, das sind pro Stunde 10,39 € (450 € : 4,33 Wochen : 10 Stunden). Für jede Überstunde erhält er also 10,39 €.
Freizeitgewährung
Für angefallene Überstunden können Arbeitgeber nur dann Freizeit gewähren, wenn sie eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben oder sich ein Anspruch darauf aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergibt. Andernfalls bleibt Ihnen nur die Auszahlung.
Verrechnung mit dem Arbeitszeitkonto
Überstunden müssen Arbeitgeber nicht auszahlen, wenn sie sie mit den Minusstunden in einem Arbeitszeitkonto verrechnen können. Eine Verrechnung von Minusstunden, die ein Arbeitnehmer angesammelt hat, ist aber nur möglich, wenn eine wirksame Vereinbarung über
- das Führen eines Arbeitszeitkontos und
- das Verrechnen mit Minusstunden wirksam vereinbart wurde.
Auch das kann wiederum durch eine arbeitsvertragliche Regelung, eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag geschehen (BAG, Urteil vom 21. März 2012, Az.: 5 AZR 676/11).
Ist weder durch Arbeitsvertrag, noch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart, dass ein Arbeitszeitkonto mit Minusstunden belastet werden kann, dürfen Arbeitgeber eine Verrechnung nicht vornehmen! Die Begründung des Bundesarbeitsgerichts: Ein Arbeitszeitkonto hält fest, in welchem zeitlichen Umfang ein Mitarbeiter gearbeitet hat oder sein Geld wegen einer Entgeltfortzahlung trotz Nichtarbeit bekommen hätte. Es ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt, aufgrund der bestehenden Dokumentationsfunktion des Arbeitszeitkontos dieses ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zu korrigieren.
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