Die größten Irrtümer: Der Partner haftet für alle Schulden

Wer heiratet, teilt von nun an alles im Leben: Freude und Leid - und auch alle Schulden, heißt es. So fürchten sich viele Selbstständige davor, dass der Partner im schlimmsten Fall für alle Schulden mithaftet. Aber stimmt das überhaupt?

Niemand muss für die Schulden eines anderen haften

Die Antwort lautet: Nein! Denn in Deutschland ist ausdrücklich festgelegt, dass niemand für die Schulden einer anderen Person haften muss. Diese Rechtslage gilt natürlich auch für Ehepartner und daher ist keinesfalls gesagt, dass der Partner für den Schaden aufkommen muss. Die Hochzeit bildet also keine Grundlage, auf der Ehepartner grundsätzlich füreinander haftbar gemacht werden können. Dennoch kann aber der Fall eintreten, dass man für die Schulden eines anderen zur Verantwortung gezogen werden kann, nämlich dann, wenn man für diesen gebürgt hat.

Achtung: Bürgschaft

Da Ehepartner oft Bürgschaften für Bankkredite übernehmen, ist im Einzelfall immer zu prüfen, ob durch eine solche Bürgschaft nicht doch Haftungsansprüche entstanden sind. In diesem Fall haftet der Partner dann für die Schulden des anderen, aber eben nicht, weil er mit diesem verheiratet ist, sondern weil er für diesen bürgt.

Erzwungene Bürgschaften

Auch im Falle einer Bürgschaft muss aber die jeweilige Sachlage des Falls näher geprüft werden. Ist eine Bürgschaft etwa in sittenwidriger Weise "erzwungen" worden, können Haftungsansprüche gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden. Lassen Sie sich also, wenn Sie betroffen sind, fachkundig beraten und die Sachlage in Ihrem speziellen Fall prüfen.