Die Gegendarstellung – erzwungene Pressemitteilung

Gegendarstellungen dienen dem Schutz der Öffentlichkeit vor der Meinungsmacht der Medien. Das Recht darauf haben sowohl Personen als auch Organisationen. Ich sehe die Gegendarstellung als letztes und schwieriges Instrument. Denn die Botschaft ist oft eine andere als Sie beabsichtigen.

Voraussetzung für eine Gegendarstellung ist, dass Ihr Ruf in verletzender Weise geschädigt wurde oder nachweislich unwahre Tatsachenbehauptungen angestellt wurden. Vielfach bekannt ist, dass Redaktionen verpflichtet sind, eine Gegendarstellung an gleicher Stelle, also in der selben Sendung oder Rubrik zu veröffentlichen.

Sie müssen Ihren Anspruch innerhalb von drei Monaten geltend machen und eine bestimmte Form einhalten, die in den Landespressegesetzen geregelt ist. Soweit so gut, aber wie ist die Praxis? Wie wirken Gegendarstellungen auf die Öffentlichkeit?

Nach einer ärgerlichen Presseveröffentlichung sollten Sie eine Frage ganz offen stellen: Ist die Geschichte wahr? Wenn ja, dann stehen jetzt eher Maßnahmen der internen Kommunikation und Krisen-PR auf dem Programm.

Hat der Redakteur nachweislich schlecht recherchiert, suchen Sie zuerst das Gespräch. Wenn Sie genügend Fakten aufbringen und in die Offensive gehen, haben Sie eher eine Chance die Redaktion zum Einlenken zu bewegen. Schreibt der Journalist selbst eine Fortsetzung, in der die Fakten klar gestellt werden, ist das allemal wirksamer. Mitunter können Sie auch mit einer Gegendarstellung drohen. Sie sind in Redaktionen mindestens so unbeliebt wie in PR-Abteilungen.

Gegendarstellungen verstärken sogar den negativen Eindruck. Nach dem Motto: „Na, da muss doch was faul sein". Halten Sie sich das Beispiel eines Fernsehmagazins vor Augen. Mitunter Wochen nach der Veröffentlichung liest eine Moderatorin einen juristisch verklausulierten Text vor. Es geht um einen Filmbericht an den sich kaum ein Zuschauer im Detail erinnern wird. Was bleibt hängen? Der letzte Satz: „Die Redaktion ist zum Verlesen dieser Gegendarstellung unabhängig von deren Wahrheitsgehalt juristisch gezwungen.“

Falls Sie sich immer wieder mit Gegendarstellungen herum schlagen müssen, dann sollten Sie die Unternehmenspolitik in Frage stellen und womöglich selbst die Konsequenzen ziehen.

Übrigens: Die endgültige Entscheidung über eine Gegendarstellung liegt bei der Öffentlichkeitsarbeit und nicht beim Firmenanwalt. Nur Sie können alle Konsequenzen einer solchen erzwungenen Pressemitteilung in die Abwägung einbeziehen.