In der Eigenkapitalveränderungsrechnung werden sowohl erfolgswirksame als auch erfolgsneutrale Vorgänge erfasst. Zu den erfolgsneutralen Vorgängen gehören beispielsweise Kapitaleinlagen und Ausschüttungen zwischen Unternehmen und Eigentümern.
Die Eigenkapitalveränderungsrechnung erfasst im IFRS-Abschluss auch Eigenkapitalveränderungen, die nicht durch das Jahresergebnis begründet werden können. Zu solchen Vorgängen im weiten Sinn gehören zum Beispiel Kapitaleinlagen und Ausschüttungen zwischen Unternehmen und Eigentümern.
Erfolgsneutrale Vorgänge in der Eigenkapitalveränderungsrechnung
Zu den erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen gehören Geschäftsvorgänge, die zwar grundsätzlich erfolgswirksam erfasst werden müssten, bei denen die Wertänderungen aber noch nicht realisiert sind. Gerade wegen solcher erfolgsneutralen Vorgänge genießt die Eigenkapitalveränderungsrechnung im IFRS-Abschluss eine hohe Bedeutung.
Hinweis: Eigenkapitalveränderungen können zum Beispiel durch die Bildung oder Veränderung einer Neubewertungsrücklage oder durch erfolgsneutralen Fehlerkorrekturen entstehen.
Komponenten der Eigenkapitalveränderungsrechnung
Die in der Eigenkapitalveränderungsrechnung darzustellenden Komponenten werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) direkt mit dem Eigenkapital verrechnet. Sie werden auch als "übriges Ergebnis" bezeichnet. Zusammen mit dem Periodenergebnis gemäß GuV erhält man das umfassende Ergebnis eines Unternehmens.
Hinweis: Die Einführung dieser Ergebniskategorie ist in der IFRS-Rechnungslegung erforderlich, weil es sich bei den entsprechenden Vorgängen nicht um Ertrags- oder Aufwandspositionen im eigentlichen Sinn der GuV handelt. Solche Sachverhalte sind als periodenfremd zu charakterisieren oder resultieren aus marktbedingten Einflüssen.
Mein Tipp: Die Eigenkapitalveränderungsrechnung ist vor allem bei der Bildung der Neubewertungsrücklage von Bedeutung.