Businesstipps Steuern & Buchführung

Die Drei-Monats-Frist für die doppelte Haushaltsführung gilt weiterhin

Die doppelte Haushaltsführung ist oft unumgänglich, wenn Führungskräfte vorübergehend an eine auswärtige Niederlassung oder Betriebsstätte versetzt werden. Dieses "Karrieresprungbrett" bedeutet dann leider auch beträchtlichen finanziellen Einsatz. Glücklicherweise können Sie Ihren Mitarbeitern die Kosten für den zweiten Haushalt steuerfrei erstatten.

Die Drei-Monats-Frist für die doppelte Haushaltsführung gilt weiterhin

Allerdings gibt es bei dieser Regelung für die doppelte Haushaltsführung ein Problem: Die Verpflegungsmehraufwendungen können nur drei Monate lang steuerfrei erstattet werden. Das kann auch verfassungsrechtlich nicht beanstandet werden, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg jetzt entschieden hat.

Ein Mitarbeiter sei imstande, sich "innerhalb von drei Monaten in die neue Versorgungssituation einzufinden" und sich auf einem vergleichbaren Preisniveau wie an seinem Erstwohnsitz zu verpflegen (FG Baden-Württemberg, 08.05.2007, Az. 4 K 230/06, veröffentlicht am 19.07.2007).

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