So sieht eine rechtssichere Einwilligung von Arbeitnehmern zur Datenverarbeitung aus.
Für alle Daten, die ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmern erhalten möchte, die aber für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses gar nicht relevant sind, benötigt er eine Einwilligung. Und eine solche Einwilligung muss folgendermaßen aussehen:
- Eindeutigkeit
Eine eindeutige Aussage des Mitarbeiters, dass er einwilligt, ist erforderlich: „Ich willige ein, dass …“
- Dateneingabe
Die genaue Angabe, um welche Daten es eigentlich geht, muss durch den Arbeitgeber erfolgen.
- Beschreibung der Verwendung der Daten
Eine Beschreibung der Verwendung der Daten muss vorgenommen werden. Es geht also darum, was der Arbeitgeber mit den Daten eigentlich vorhat.
- Rechte des Arbeitnehmers
Die Aufklärung des Arbeitnehmers, dass er jederzeit berechtigt ist, um eine Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten zu ersuchen und die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner Daten verlangen kann.
- Widerrufsbelehrung
Eine Widerrufsbelehrung darüber, dass der Arbeitnehmer jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen kann, ist zwingend vorgeschrieben.
- Art des Widerrufs
Außerdem müssen eindeutige Angaben dazu vorliegen, wie ein Arbeitnehmer widerrufen kann, also auf das Beispielweise auch per E-Mail möglich.
Muster für eine Einwilligung
Ich, der Arbeitnehmer ……..…. (Vor- und Nachname), willige ein, dass mein Arbeitgeber meine E-Mail-Adresse erhält, speichert und verarbeiten kann.
Die Daten werden allerdings nur betriebsintern gespeichert.
Der Arbeitnehmer hat folgende Rechte:
Er ist jederzeit berechtigt, gegenüber seinem Arbeitgeber um umfangreiche Auskunftserteilung zu den gespeicherten Daten zu ersuchen.
Er kann jederzeit gegenüber seinem Arbeitgeber als Vertragspartner die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Er kann darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
Er kann dabei den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Arbeitgeber (Vertragspartner) übermitteln.
Datum, Unterschrift des Arbeitnehmers
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