Die Ansparrücklage – Angabe des Investitionszeitpunktes ist nicht nötig

Mit einer Ansparrücklage - auch Ansparabschreibung genannt - verschieben Sie Gewinne aus Jahren, in denen Sie viel verdienen, in wirtschaftlich schlechtere Jahre. So senken Sie mit einer Ansparrücklage Ihre Steuerbelastung und schonen die Liquidität.

Urteil des Finanzgerichts Köln zur Ansparrücklage
Ein Urteil des Finanzgerichts Köln erleichtert es Ihnen jetzt, eine Ansparrücklage zu bilden. Nach Ansicht der Richter muss dafür nicht genau aufgezeichnet werden, wann das Wirtschaftsgut gekauft werden soll, für das die Ansparrücklage gebildet wurde. Das hatte die Finanzverwaltung bisher gefordert.

Finanzgericht Köln
Urteil vom 01.06.2005
Az.: 7 K 3186/04

Nach dem Urteil des Finanzgerichts genügt es, wenn Sie die geplante Investition und die voraussichtlichen Kosten aufzeichen. Das Finanzamt kann damit ausreichend kontrollieren, ob Sie die Ansparrücklage bilden durften.

So funktioniert eine Ansparrücklage
Für eine Ansparrücklage geben Sie in Ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung bzw. Ihrer Bilanz an, dass Sie in naher Zukunft eine größere Investition tätigen möchten. 40 % der dafür geplanten Kosten können Sie dann sofort geltend machen.

Das heißt: Sie geben zu diesem Zeitpunkt noch keinen Cent aus, tun aber so, als würden Betriebsausgaben anfallen.

Die Ansparrücklage – Diese formalen Anforderungen müssen erfüllt sein
Die Voraussetzungen für eine solche Ansparrücklage (§ 7g Einkommenssteuergesetz):

  • Sie müssen ein bewegliches Wirtschaftsgut kaufen wollen, z.B. ein Auto.
  • Sie müssen die Anschaffung genau bezeichnen und die voraussichtlichen Anschaffungskosten benennen, damit das Finanzamt später prüfen kann, ob Sie es tatsächlich gekauft haben.
  • Das Wirtschaftsgut muss neu sein.
  • Sie müssen das Wirtschaftsgut mindestens 1 Jahr im Betriebsvermögen haben.
  • Bilanzierer dürfen höchstens 204.517 € Betriebsvermögen haben.
  • Die Ansparsumme darf insgesamt höchstens 154.000 € betragen.

Wenn Sie das Wirtschaftsgut anschaffen, lösen Sie die Ansparrücklage wieder auf. Dadurch erhöht sich Ihr Gewinn. Die Anschaffung müssen Sie innerhalb von 2 Jahren tätigen. Sonst löst das Finanzamt die Ansparrücklage automatisch auf. Das Unangenehme dabei: Sie müssen dann für jedes Jahr zusätzlich 6 % Zinsen auf die Ansparsumme zahlen.

Die Ansparrücklage – Vorteile für Existenzgründer
Innerhalb der ersten 6 Jahre nach der Gründung gelten Erleichterungen für Sie als Existenzgründer:

  • Sie dürfen Ansparrücklagen bis zu 307.000 € bilden.
  • Die Ansparrücklage muss erst nach 5 Jahren aufgelöst werden.
  • Kaufen Sie das Wirtschaftsgut nicht in dieser Zeit, müssen Sie keine Zinsen an das Finanzamt zahlen.