Den Devisenkassamittelkurs benötigen Sie, um Forderungen und Verbindlichkeiten, die mit Fremdwährungskursen bewertet wurden, zum Bilanzstichtag in Euro umzurechnen. Wie Sie diesen Kurs berechnen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung und mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind nach § 256a HGB
mit dem Devisenkassamittelkurs umzurechnen.
Fremdwährungen mit dem Devisenkassakurs umrechnen
Bilanzieren Sie zum ersten Mal Verbindlichkeiten in einer fremden Währung, stellt sich automatisch die Frage, wie Sie den Fremdwährungskurs in Euro umrechnen müssen.
Die entsprechende Vorschrift finden Sie seit Einführung des BilMoG in § 256a Handelsgesetzbuch (HGB). Danach ist bei der Umrechnung der Fremdwährungskurse ausdrücklich der Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag zu verwenden.
Der Devisenkassamittelkurs zur Umrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Mit der neu aufgenommenen Vorschrift des § 256a HGB sind längerfristige Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung auch dann zum Devisenmittelkassakurs umzurechnen, wenn sich daraus ein Gewinn ergibt.
Hinweis: Vor dem BilMoG fehlte es an einer gesetzlichen Regelung. Der durch das BilMoG neu eingeführte § 256a HGB bildet allerdings die bis dahin gängige Praxis ab. Die Vorschrift betrifft die Folgebewertung für die Währungsumrechnung zum Jahresabschluss von Vermögensgegenständen (Forderungen) und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Unterscheiden Sie zwischen Geldkurs und Briefkurs
Beim erstmaligen Ansatz einer Forderung bzw. Verbindlichkeit in fremder Währung verwenden Sie für die Umrechnung den Währungskurs zum Zugangsdatum. Hierbei unterscheiden Sie zwischen Geld- und Briefkurs. Der Geldkurs ist der Verkaufskurs der Bank für Devisen pro Euro. Der Briefkurs ist der Ankaufskurs der Bank für Devisen pro Euro.
Forderungszugänge in ausländischer Währung bewerten Sie somit mit dem Briefkurs. Demgegenüber bewerten Sie Zugänge von Verbindlichkeiten zum Geldkurs.
Devisenkassamittelkurs zum Jahresabschluss berechnen
Für die Währungsumrechnung zum Jahresabschluss ist der Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag maßgebend. Um den Devisenkassamittelkurs zu berechnen, addieren Sie einfach den Geld- und Briefkurs und dividieren das Ergebnis anschließend durch zwei.