Deutsche und spanische Rechtssprache: Beachten Sie die Unterschiede

Die deutsche und die spanische Rechtssprache weisen einige Unterschiede auf. Wenn Sie spanische Rechtstexte lesen oder gar schreiben müssen, müssen Sie diese unbedingt beachten. Worauf müssen Sie achten?

Aktiv oder Passiv?

Typisch für die deutsche Rechtssprache ist der Gebrauch des Passivs als Ausdruck des unpersönlichen Stils, während in der spanischen Rechtssprache das Aktiv vorherrscht. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand, denn im spanischen Text steht der Handelnde (meist mit Namen) im Vordergrund, während im deutschen Text der Vorgang im Mittelpunkt steht.

Beispiele: „Gesellschaften der vorstehenden Rechtsform werden grundsätzlich von mehreren Geschäftsführern vertreten.“ „Vorstehende Verhandlung wird hiermit zum ersten Male ausgefertigt und Herrn … erteilt.“ „Das Protokoll wurde den Erschienenen vorgelesen, von ihnen genehmigt und wie folgt unterschrieben.“

Die mehrfache Verneinung in der deutschen Rechtssprache

Ein weiteres Merkmal der deutschen Rechtssprache ist oft die mehrfache Verneinung, die es manchmal schwer macht, den wirklichen Sinn eines Satzes zu verstehen.

Zum Beispiel:

„Kommt ein Vergleich zwischen den Parteien nicht zustande,…“ = „Kommt kein Vergleich zwischen den Parteien zustande“, oder

„Mit dem Ausbleiben von nicht unbeträchtlichen Folgen wird wohl kaum gerechnet werden können“ = „Es muss wohl mit wichtigen Folgen gerechnet werden“.

Der unpersönliche Stil im Deutschen

Charakteristisch für die deutsche Rechtssprache – genauso wie für andere Fachsprachen – im Vergleich mit der Spanischen ist auch der Gebrauch des unpersönlichen Stils, also der häufige Satzbau mit „man“ oder „es“ und die eher seltene Verwendung der Personalpronomen „ich“ oder „wir“.

Beispiel: „Der Notar/Es wird vom Notar bestätigt, dass…“ im Gegensatz zu „Yo, el Notario, doy fe de que…“

Das Gericht hat für Recht erkannt, dass…“ im Gegensatz zu „Vistos por mí, …, juez titular del Juzgado…“

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