Deswegen gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung
Schafft ein Arbeitgeber es nicht, eine schlechte wirtschaftliche Lage mithilfe von Arbeitsflexibilisierung, Zwangsurlaub und Kurzarbeit in den Griff zu bekommen, wird er über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen nachdenken.
Da Kündigungen fast immer Gerichtsverfahren nach sich ziehen, beenden die Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis gern durch einen Aufhebungsvertrag und ködern die Arbeitnehmer mit einer Abfindung.
Also heißt es: Geld gegen Arbeitsplatz
Diese Zauberformel funktioniert in vielen Unternehmen immer noch. Leider herrscht oft der Irrglauben, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben, wenn der Arbeitgeber sich von ihnen trennen möchte.
Aber: Das ist ein Irrtum. Denn ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich in den meisten Fällen eben keinen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Die Praxis zeigt lediglich, dass die Zahlung einer Abfindung in vielen Fällen die Trennung leichter macht.
Können Arbeitnehmer klagen?
Klagen können Arbeitnehmer nur auf Feststellung, dass die ausgesprochene Kündigung unwirksam ist und dass sie weiter beschäftigt werden möchten.
Trotzdem: Die Abfindung ist für die meisten Arbeitnehmer nicht mehr als ein kleines Trostpflaster. Denn schneller als geahnt, ist das Geld auch wieder weg. Erst kassiert der Staat, denn jede Abfindung muss versteuert werden.
Und der Rest reicht häufig nicht aus, um längerfristig seinen früheren Lebensstandard zu halten. Nicht zuletzt deshalb ist in der Abfindung nicht mehr als ein gewisser Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust zu sehen.
Der allerdings ist sozialversicherungsfrei und, wenn ein neuer Arbeitsplatz bereits in Sicht ist, gar nicht so uninteressant.
Bildnachweis: Anthony Leopold / Adobe Stock
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