Der Zahlungszeitpunkt zählt – besonders zum Jahreswechsel
Als Einnahmen-Überschuss-Rechner müssen Sie bis zum 31.12.2010 gezahlt haben, damit Ausgaben noch für das Jahr 2010 wirksam werden. Daran sollten Sie denken, wenn Sie für das Jahr 2010 noch Betriebsausgaben "auf den letzten Drücker" planen. Allerdings hängt es von der Zahlungsweise ab, zu welchem Zeitpunkt der Betrag als abgeflossen gilt. So machen Sie beim Zahlungszeitpunkt alles richtig:
Zahlungszeitpunkt: Das gilt für verschiedene Zahlungsweisen
Barzahlung: Es gilt der Tag, an dem Sie das Geld übergeben haben. Quittieren lassen!
Überweisung: Als Zahlungstermin gilt der Tag, an dem Sie die Überweisung aufgegeben haben. Tätigen Sie zum Beispiel am 31.12.2010 um 23.50 Uhr eine Überweisung per Internet für Ihren Betrieb, gilt der Betrag / die Betriebsausgabe noch für das Jahr 2010.
Scheckzahlung: Wenn Sie dem Empfänger den Scheck übergeben, handelt es sich um eine Zahlung – nicht erst dann, wenn er ihn einlöst. Allerdings darf auf dem Scheck kein späteres Datum angegeben sein, zu dem er einlösbar ist.
Kredit- oder EC-Karte: Die Zahlung erfolgt, wenn Sie den Zahlungsauftrag unterschreiben oder die PIN-Nummer zur Bestätigung der Zahlung eingeben.
PS: Qualitätsmanagement ist uns wichtig!
Bitte teilen Sie uns mit, wie Ihnen unser Beitrag gefällt. Klicken Sie hierzu auf die unten abgebildeten Sternchen (5 Sternchen = sehr gut):
PPS: Ihnen hat der Beitrag besonders gut gefallen?
Unterstützen Sie unser Ratgeberportal: