Wer die Beitragsbemessungsgrenze im laufenden und voraussichtlich im folgenden Jahr überschreitet, wird aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entlassen und kann sich privat versichern. Viele, besonders junge, Menschen ergreifen diese Möglichkeit und profitieren so von besseren und vielfältigeren Leistungen, als sie die gesetzliche Krankenkasse für den einheitlichen Beitragssatz gewähren darf.
Später, wenn die Beiträge steigen, suchen viele den Weg zurück in die
Arme der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber hat diesen
Rückweg jedoch für die meisten verbaut. Nur in bestimmten Fällen gelingt
eine Wiederaufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung.
Beitragsbemessungsgrenze muss unterschritten werden
Die Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 50.850 Euro p.a.) muss für
mindestens 12 Monate unterschritten werden, damit wieder eine dauerhafte
Versicherungspflicht eintritt. Es reicht also nicht, beispielsweise für
einen Monat in Teilzeit zu arbeiten, um die Grenze zu unterschreiten.
Beitragsbemessungsgrenze steigt jährlich
Durch die in der Regel jährlich stattfindende Steigerung der
Beitragsbemessungsgrenze kann bei stagnierendem Gehalt in den kommenden
Jahren ein Wiedereintritt in die gesetzliche Krankenversicherung
ermöglicht werden. Dies betrifft insbesondere die Fälle, bei denen das
Gehalt nur knapp oberhalb der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze
liegt. Die Betroffenen haben ein Sonderkündigungsrecht und können
innerhalb eines Monats in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Ältere haben es besonders schwer
Wer 55 Jahre oder älter ist, hat keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzugelangen. Dies gilt ebenso für Rentner, die zu Zeiten aktiver Beschäftigung in die private Krankenkasse wechselten.
Selbstständige bleiben privat versichert
Auch Selbstständige haben keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Der Vorteil wäre hier auch geringer, da kein Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages übernehmen würde. Nur im Falle einer Geschäftsaufgabe kann der Selbstständige im Rahmen einer Familienversicherung oder einer neuen Beschäftigung im Angestelltenverhältnis in die gesetzliche Krankenversicherung zurück.
Entscheidung gut überlegen
Diese Beispiele zeigen, dass eine einmal getroffene Entscheidung, die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten zu verlassen, gut überlegt sein sollte, da der Rückweg oft nicht möglich oder mit großen Hindernissen verbunden ist.
Die Begründung hierfür ist einfach: Menschen, die sich der Solidarverantwortung entziehen, um Beiträge zu sparen, sollen nicht einfach in diese zurückkehren können, wenn die Beitragslast dort aufgrund zunehmender Risiken größer werden. Eine Entscheidung, sich privat zu versichern, sollte daher nicht nur unter Betrachtung der aktuellen Situation getroffen werden.