Der Ton macht die Musik: Kündigung bei schlechtem Führungsstil rechtens

Dass ein schlechter Führungsstil die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, bekam nun die Leiterin einer Kindertagesstätte zu spüren. Die Richter wiesen die Klage der langjährig Beschäftigten zurück und erklärten die außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt.
Zwischen der Frau und den 8 ihr unterstellten Erzieherinnen sowie den Eltern der betreuten Kinder war es zu erheblichen Spannungen gekommen. Die Leiterin hatte ihre Mitarbeiter angeschrien, schikaniert und den Kontakt zu den Eltern verhindert. Nach einer Personalbesprechung wurde eine der Erzieherinnen mit einem Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus gebracht. 7 der 8 Beschäftigten kündigten mit Hinweis auf das Verhalten der Vorgesetzten.
 
Laut Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21.11.2004 (Aktenzeichen 1 Sa 19/04) musste die Leiterin vor der Kündigung nicht abgemahnt werden, da "nicht erkennbar war, dass sie in der Lage und willens gewesen wäre, ihr Verhalten zu ändern". In Anbetracht der langen Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren sprach ihr das Gericht allerdings eine "soziale Auslauffrist" des Arbeitsverhältnisses mit einer kleinen Lohnnachzahlung zu.
Zwischen der Frau und den 8 ihr unterstellten Erzieherinnen sowie den Eltern der betreuten Kinder war es zu erheblichen Spannungen gekommen. Die Leiterin hatte ihre Mitarbeiter angeschrien, schikaniert und den Kontakt zu den Eltern verhindert. Nach einer Personalbesprechung wurde eine der Erzieherinnen mit einem Nervenzusammenbruch ins Krankenhaus gebracht. 7 der 8 Beschäftigten kündigten mit Hinweis auf das Verhalten der Vorgesetzten.
Laut Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes vom 21.11.2004 (Aktenzeichen 1 Sa 19/04) musste die Leiterin vor der Kündigung nicht abgemahnt werden, da "nicht erkennbar war, dass sie in der Lage und willens gewesen wäre, ihr Verhalten zu ändern". In Anbetracht der langen Beschäftigungsdauer von mehr als 10 Jahren sprach ihr das Gericht allerdings eine "soziale Auslauffrist" des Arbeitsverhältnisses mit einer kleinen Lohnnachzahlung zu.

Dass ein schlechter Führungsstil die fristlose Kündigung rechtfertigen kann, bekam nun die Leiterin einer Kindertagesstätte zu spüren. Die Richter wiesen die Klage der langjährig Beschäftigten zurück und erklärten die außerordentliche Kündigung für gerechtfertigt.