Gute Kooperationen zwischen Partner und Verein sind überlebenswichtig. Der Sponsoringvertrag dient unter anderem dazu, diese Kooperationen möglichst langfristig zu erhalten. Gesprochene Worte werden oft anders ausgelegt, wie sie gemeint sind. Sicherer ist die Festsetzung von Vertragsbestandteilen auf Papier. Ein schriftlicher Vertrag ist die einzige Möglichkeit durch gezielte Formulierungen keinen Platz für Spekulationen oder anderer Auslegungen zu machen. Sie minimieren dadurch Ihr Risiko.
Welche Bestandteile sollten also im Sponsoringvertrag enthalten sein:
- Welche Pflichten übernehmen Sie, welche der Partner?
- Welche Rechte haben Sie, welche der Partner?
- Welche Geld- oder Sachdienstleistungen werden bewegt?
- Über welchen Zeitraum gilt der Vertrag?
Zur Einhaltung und Fortbestand des Vertrages sollten aber auch Konsequenzen im Falle von einer Nicht-Erfüllung oder nur Teil-Erfüllung einer Leistung den Vertrag beinhalten. Im beiderseitigen Interesse von Verein und Sponsor. Diese Klauseln sollten genau ausformuliert sein. Etwaige Konsequenzen können Strafen in Form von Geldstrafen oder Sonderkündigungsrechte sein.