Der Pflegeprozess ist Ihr Qualitätsindikator

Der Pflegeprozess als lästiges Übel, das muss nicht sein und in vielen Einrichtungen sind diese Zeiten längst vorbei. Die tägliche Umsetzung des Pflegeprozesses ist Voraussetzung für eine lückenlose Dokumentation und Sicherstellung Ihrer Pflege. Untrennbar ist jede von Ihnen durchgeführte Pflegemaßnahme mit dem Pflegeprozess verknüpft.
Der Pflegeprozess in der Praxis
Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie für eine gute nachhaltige Schulung Ihres Teams benötigen. Schulen Sie mit diesen Unterlagen Ihre Mitarbeiter und sorgen Sie so für einen lückenlosen Pflegeprozess.
Praxis-Tipp
Geben Sie diese Informationen auch an neue Mitarbeiter weiter. Heften Sie die entsprechenden Unterlagen auch in der Einarbeitungsmappe ab.
Der Pflegeprozess gibt Ihrer Arbeit die richtige Struktur
Immer wieder gibt es in den Einrichtungen Probleme, den Pflegeprozess darzustellen. Dabei steht im Vordergrund, dass es den Mitarbeitern häufig nicht gelingt, die einzelnen Dokumente als ein Ganzes zu sehen und Verbindungen zwischen ihnen zu schaffen. Nutzen Sie die folgenden 5 Schritte zur Verdeutlichung Ihrer Pflegeprozesse.
1. Schritt: Informationssammlung
Hierzu zählen die Stammdaten, die Pflegeanamnese, die Biografie und notwendige ärztliche Daten.
Tipp: Informationen müssen sich nicht doppelt sowohl auf dem Biografie- als auch auf dem Anamnesebogen befinden. Wenn Sie z. B. die Ernährungsgewohnheiten, die seit Jahren bestehen, auf dem Biografiebogen dokumentiert haben, können Sie auf dem Anamnesebogen darauf verweisen.
2. Schritt: Problemdefinition und Fähigkeiten, Hilfsmittel (Ressourcen)
Zu diesem Zweck wird der Bogen der Pflegeplanung eingesetzt. Sie filtern aus den Daten der Pflegeanamnese die Pflegeprobleme heraus und kategorisieren sie in die jeweilige Aktivität des täglichen Lebens. Zu jedem Pflegeproblem wird geprüft, welche Fähigkeiten Ihr Bewohner noch hat und welche Hilfsmittel er benutzt. Es ist auch möglich, die Ursachen und die Symptome der Pflegeprobleme zu dokumentieren.
Tipp: Probieren Sie ganz einfach einmal, zu Ihrer Pflegeplanung die Ursachen und Symptome hinzuzuziehen. Die Erfahrung zeigt, dass dann die Pflegeprobleme konkreter beschrieben werden und die Pflegeplanung realistischer wird.

3. Schritt: Zielformulierung
Ziele werden auf dem Pflegeplanungsblatt dokumentiert. Dazu ist es wichtig, die Ziele auf die vorhandenen Fähigkeiten und Probleme auszurichten. Die dokumentierten Pflegeziele müssen stets überprüfbar, realistisch, messbar und auf den Bewohner zugeschnitten sein.

Tipp: Keine Allgemeinplätze als Ziele formulieren. Das Ziel: „Der Bewohner nimmt zu“, ist nicht konkret genug. Achten Sie darauf, dass Sie die Ziele wirklich überprüfen können.

4. Schritt: Maßnahmenplanung
Auch die Maßnahmen dokumentieren Sie auf dem Pflegeplanungsblatt. Die Maßnahmen müssen auf die Ziele ausgerichtet sein, damit das jeweilige Ziel auch wirklich erreicht werden kann.

Tipp: Achten Sie auf die Angaben: Wer macht was, wann, wie lange und womit? Dann haben Sie alle Angaben, die für die Maßnahmen notwendig sind. Benutzen Sie Pflegestandards oder Leitlinien, dann dokumentieren Sie die Abweichungen von diesen Unterlagen. Gibt es keine Abweichungen, notieren Sie dies ebenfalls genau so: „Keine Abweichungen.“

5. Schritt: Überprüfung der Pflege
Die Überprüfung der Pflegeplanung wird auch Evaluation genannt. Sie findet meistens direkt auf dem Planungsbogen in der rechten Spalte Platz. Die Evaluation bezieht sich direkt auf die vorhandenen Pflegeziele. Sind diese erreicht worden, wird es hier bestätigt. Sind die Ziele nicht erreicht worden, so muss das begründet werden. Außerdem werden Änderungen der Pflege vorgeschlagen oder Verweise gegeben, wenn z. B. längere Erklärungen im Pflegebericht zu finden sind.

Tipp: Üben Sie die Evaluationen mit Ihren Mitarbeitern. Es ist notwendig, dass die Ziele bereits mit dem voraussichtlichen Evaluationsdatum versehen sind, damit die Überprüfung des Ziels dann auch rechtzeitig stattfindet.
Lassen Sie keine doppelte Dokumentation zu. Sie können auf bereits dokumentierte Inhalte verweisen.

Beispiel:
In Ihrer ärztlichen Verordnung steht bereits ausführlich, bei welchen Blutzuckerwerten Ihre Bewohnerin Insulin erhalten soll. Nun muss diese Verordnung nicht noch einmal in der Maßnahmenplanung dokumentiert werden. Es reicht ein Hinweis, wo diese Daten nachgelesen werden können.