3. Schritt: Zielformulierung
Ziele werden auf dem Pflegeplanungsblatt dokumentiert. Dazu ist es wichtig, die Ziele auf die vorhandenen Fähigkeiten und Probleme auszurichten. Die dokumentierten Pflegeziele müssen stets überprüfbar, realistisch, messbar und auf den Bewohner zugeschnitten sein.
Tipp: Keine Allgemeinplätze als Ziele formulieren. Das Ziel: „Der Bewohner nimmt zu“, ist nicht konkret genug. Achten Sie darauf, dass Sie die Ziele wirklich überprüfen können.
4. Schritt: Maßnahmenplanung
Auch die Maßnahmen dokumentieren Sie auf dem Pflegeplanungsblatt. Die Maßnahmen müssen auf die Ziele ausgerichtet sein, damit das jeweilige Ziel auch wirklich erreicht werden kann.
Tipp: Achten Sie auf die Angaben: Wer macht was, wann, wie lange und womit? Dann haben Sie alle Angaben, die für die Maßnahmen notwendig sind. Benutzen Sie Pflegestandards oder Leitlinien, dann dokumentieren Sie die Abweichungen von diesen Unterlagen. Gibt es keine Abweichungen, notieren Sie dies ebenfalls genau so: „Keine Abweichungen.“
5. Schritt: Überprüfung der Pflege
Die Überprüfung der Pflegeplanung wird auch Evaluation genannt. Sie findet meistens direkt auf dem Planungsbogen in der rechten Spalte Platz. Die Evaluation bezieht sich direkt auf die vorhandenen Pflegeziele. Sind diese erreicht worden, wird es hier bestätigt. Sind die Ziele nicht erreicht worden, so muss das begründet werden. Außerdem werden Änderungen der Pflege vorgeschlagen oder Verweise gegeben, wenn z. B. längere Erklärungen im Pflegebericht zu finden sind.
Tipp: Üben Sie die Evaluationen mit Ihren Mitarbeitern. Es ist notwendig, dass die Ziele bereits mit dem voraussichtlichen Evaluationsdatum versehen sind, damit die Überprüfung des Ziels dann auch rechtzeitig stattfindet.
Lassen Sie keine doppelte Dokumentation zu. Sie können auf bereits dokumentierte Inhalte verweisen.
Beispiel:
In Ihrer ärztlichen Verordnung steht bereits ausführlich, bei welchen Blutzuckerwerten Ihre Bewohnerin Insulin erhalten soll. Nun muss diese Verordnung nicht noch einmal in der Maßnahmenplanung dokumentiert werden. Es reicht ein Hinweis, wo diese Daten nachgelesen werden können.