Der neue Bußgeldkatalog gilt ab Januar

Der neue Bußgeldkatalog wurde im Oktober beschlossen und tritt am 01.01.2009 in Kraft. Verkehrsverstöße kommen Verkehrssünder dann wesentlich teurer zu stehen. Es handelt sich um die bisher stärkste Erhöhung überhaupt.

Härtere Strafen für Raser und Verkehrsgefährder waren die Absicht des Bundesverkehrsministeriums. Ab einem Bußgeld von 70 Euro können auch ausländische Verkehsteilnehmer für hierzulande begangene Verkehrsverstöße in ihren Heimatländern belangt werden.

Die verschärften Regelungen des Bußgeldkatalogs betreffen besonders die Bereiche überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol- und Drogenvergehen, Verkehrsverstöße mit Gefährdung und Sondervorschriften für Lkw.

Alle Bußgeldsätze für überhöhte Geschwindigkeit wurden stark erhöht: Das Bußgeld für die ach so eindeutig formulierte "nicht angepasste Geschwindigkeit" (bei Regen, Glätte,…) wurde verdoppelt (von 50 auf 100 Euro), der Rest der Bußgelder nur beinahe (etwa von 60 auf 100 Euro für eine Geschwindigkeitsübertretung zwischen 26 und 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften).

Verdoppelt haben sich die Beträge bei Alkohol- und Drogenvergehen. Der erste Verstoß kostet nun 500 Euro. Auch das Missachten eines Überholverbots kostet mit 150 Euro ab Januar doppelt so viel wie bisher. Eine rote Ampel geht nach dem neuen Bußgeldkatalog ebenfalls ins Geld: Bei 90 Euro geht es hier erst los.

Abstand halten heißt die Devise, denn beispielsweise für den zu geringen Abstand von 25 Metern bei 100 km/h beträgt das Bußgeld nicht mehr 40 Euro, sondern ab Januar 75. Drängeln bei mehr als 130 km/h kann in Zukunft bis zu 400 Euro kosten, derzeit sind es noch 250.

Wird einem Fahrer Fahrlässigkeit nachgewiesen, können sich alle Beträge übrigens noch einmal verdoppeln.

Lkw-Fahrer werden im neuen Bußgeldkatalog natürlich auch nicht vergessen: Ein Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot kostet den Fahrer ab Januar 75 Euro, den verantwortlichen Fuhrparkmanager 380 Euro. Sucht sich ein Gefahrgutfahrer bei miesem Wetter keinen Parkplatz, drohen ihm in Zukunft 140 Euro Bußgeld, beinahe doppelt so viel wie bisher.

Die Änderungen im Detail nachlesen können Sie hier.