1. Zeitdauer der Planungsperiode
Üblich sind Perioden von drei bis fünf Jahren. Auch kürzere Zeiträume sind wählbar. Das hängt davon ab, was Sie mit Ihrem Finanzplan darstellen möchten: Geht es beispielsweise darum, die Wirtschaftlichkeit eines Projektes, einer Investitions- oder einer Personalentscheidung zu begründen, wählen Sie dafür den Zeitraum, in welchem das Ergebnis sichtbar wird.
2. Vollständige Angaben
In Ihrem Plan dürfen keine Daten fehlen. Führen Sie also beispielsweise alle Investitionen auf, nicht nur die Ihrer Ansicht nach wichtigsten. Falls Sie einzelne Angaben nicht haben, beschaffen Sie sie, bevor Sie weiterrechnen. Ein Plan, der nur unvollständige Positionen enthält, erfüllt seinen Zweck nicht. Sie können dann auf ihn verzichten.
Für eine Planung genügen als kleinste Recheneinheit meist 25 oder 50 Euro. Kommastellen auszuweisen, erschwert nur Ihre Arbeit, ohne einen Nutzen zu bringen. Legen Sie Ihren Plan zunächst ausschließlich mit Nettobeträgen an, das heißt ohne Umsatzsteuer. Das betrifft die Zuflüsse wie Umsätze und Kredite sowie die Abflüsse wie alle Kosten und die Abschreibungen. So erhalten Sie ein exaktes Bild über das Verhältnis von Aufwand und Ergebnis, denn die Umsatzsteuer ist unter dem Aspekt Ihrer betrieblichen Leistung ein "durchlaufender Posten". Wollen Sie jedoch Ihre künftige Liquidität präzise darstellen, führen Sie eine zweite Planungsvariante mit Bruttobeträgen durch.
4. Exakte Zeitpunkte der Zu- und Abflüsse
Wenn Sie richtige Aussagen über Ihre Liquidität treffen wollen, stellen Sie die Zu- und Abflüsse immer in dem Monat dar, in welchem sie kassen- oder kontenwirksam werden. So erscheint der Kaufpreis für einen im August gelieferten Büroschrank in Ihrer Planung erst, wenn Sie das Geld dafür überweisen, beispielsweise im September.
1. Investitionsplan
2. Plan der Abschreibungen
3. Fixkostenplan (einschließlich Personalkosten)
4. Plan der variablen Kosten
5. Sonderplan (spezifische Projektkosten)
7. Umsatzplan
8. Finanzierungsplan
9. Erfolgsrechnung
10. Liquiditätsrechnung
11. Bilanz (optional) – (Die Position "Bilanz" fällt bei manchen Projekten weg. Sie ist beispielsweise bei Unternehmensgründungen nicht erforderlich, ebenso nicht in den Situationen, in denen Sie mit Ihrem Unternehmen gar keine Bilanz anzufertigen haben. Das betrifft zum Beispiel viele kleine Einzelunternehmungen, sofern sie nicht im Handelsregister stehen, aber auch Freiberufler, die sich nicht für eine Bilanzierung entscheiden.)