Außerdem gibt es laut den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben nach § 80 SGB XI Anforderungen, die Sie beim Erstbesuch erfüllen müssen.
Legen Sie den Ablauf fest
Laut MDK-Anleitung zur Qualitätsprüfung in der ambulanten Pflege ist es sinnvoll, wenn Sie eine verbindliche Verfahrensweise für den Erstbesuch festlegen. Außerdem gibt es auch hier Qualitätsanforderungen, die Sie bei einem Erstbesuch beachten sollten.
Legen Sie die Leistungen fest
Zur Feststellung des Hilfsbedarf und der häuslichen Pflegesituation soll der Pflegedienst, im Idealfall Sie als verantwortliche Pflegefachkraft, einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durchführen.
Hierbei sollten Sie alle relevanten Informationen berücksichtigen, die Sie von Ihrem Kunden und dessen Angehörigen sowie aus Unterlagen zu stationären Aufenthalten erhalten.
Festlegungen der Leistungen
In einem Erstgespräch sollten Sie die zu erbringenden Leistungen besprechen und festlegen.
Dokumentieren Sie dieses Erstgespräch sehr genau
Es muss dokumentiert werden,
- wer wann und wo das Erstgespräch geführt hat,
- welche Angehörigen oder anderen Personen anwesend waren,
- welche Unterlagen hinzugezogen wurden und
- welche Änderungen später von welcher Pflegefachkraft durchgeführt wurden.