Denken Sie an diese Meldungen bei Altersteilzeit

Auch für Sie in der Lohnabrechnung sind Altersteilzeitfälle kein tägliches Brot, daher stellen sich hier immer wieder Fragen zu diesem Themenkomplex. In diesem Artikel möchte ich Ihnen einen kleinen Überblick über die DEÜV-Meldungen zur Sozialversicherung bei diesem Personenkreis geben, damit Sie sicher abrechnen können.

Das müssen Sie bei Beginn der Altersteilzeit melden

Am Anfang der Altersteilzeit müssen Sie zunächst den Beginn mitteilen. Dies geschieht in den DEÜV-Meldungen mittels einer Ab- und Anmeldung mit dem Meldepaar 33/13. Also einer Abmeldung (Abgabegrund 33) der bisherigen Beschäftigung sowie einer Anmeldung (Abgabegrund 13) der Altersteilzeit mit "Sonstigem Grund". Hierbei ist darauf zu achten, dass die Phase der Altersteilzeit mit einem besonderen Personengruppenschlüssel 103 gemeldet wird.

In Ihrer Lohnsoftware wird in aller Regel die Umstellung der Personengruppe auf den Personengruppenschlüssel 103 mit dem Meldepaar 33/13 im Zuge der nachfolgenden Abrechnung quittieren. Der Personengruppenschlüssel 103 gilt übrigens für die gesamte Phase der Altersteilzeit, also auch für alle nachfolgenden Meldungen, wie z. B. Jahresmeldungen

Meldungen im Blockmodell

Sehr beliebt bei Altersteilzeit-Arbeitnehmern ist das sogenannte Blockmodell. In diesem arbeitet der Arbeitnehmer zunächst bei einem reduzierten Entgelt voll weiter (Arbeitsphase) und geht dann in eine Freistellungsphase ohne Arbeitsleistung, aber bei Weiterzahlung seines reduierten Entgelts. Auch hier sind Meldungen zur Sozialversicherung zu erstattetn.

Das Ende der Arbeitsphase führt nämlich in der Krankenversicherung zu einem geänderten Beitragsgruppenschlüssel. Haben Sie in der Arbeitsphase noch den Beitragsgruppenschlüssel 1 (allgemeiner Beitragssatz) in der Krankenversicherung gemeldet, so ist in der Freistellungsphase der Beitragsgruppenschlüssel 3 (ermäßigter Beitragssatz) zu verwenden. Aufgrund dieses Beitragsgruppenwechsels müssen Sie eine Abmeldung mit Grund 32 erstatten und den Beginn der Freistellungsphase mit Grund 12 anmelden.

Das Ende der Altersteilzeit

Das Ende der Altersteilzeit ist in aller Regel auch das Ende der Beschäftigung. Somit erstatten Sie hier eine Abmeldung mit Abgabegrund 30 (Ende der Beschäftigung) an die Sozialversicherung. Also wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch, wenn diese aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden.

Weitere Informationen zu DEÜV-Meldungen finden Sie in der Serie zu den Meldungen zur Sozialversicherung.