Den neuen Personengruppenschlüssel sollten Sie kennen

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben neue Personengruppenschlüssel eingeführt. Damit sollen im DEÜV-Meldeverfahren die Zuordnungen für bestimmte Personenkreise, z. B. Heimarbeiter, vorgenommen werden können. Für Sie in der Lohnabrechnung bedeutet dies, sich einen weiteren Personengruppenschlüssel zu merken. Oder einfacher: Sie speichern sich diesen Artikel unter Ihren Favoriten.

Das ist der neue Personengruppenschlüssel

Sofern Sie Heimarbeiter abrechnen, wissen Sie sicherlich, dass Heimarbeiter keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Sie erhalten daher ab dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld seitens der Krankenkasse.

Bis Ende 2011 konnte die Zurodnung der Heimarbeiter noch über den Tätigkeitsschlüssel erfolgen. Doch dieses Auswahlkriterium ist mit Einführung des neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssels zum 1.12.2011 entfallen.Daher haben die Spitzen der Sozialversicherungsträger in einer Besprechung am 14./15.3.2012 entschieden, einen weiteren Personengruppenschlüssel für Heimarbeiter einzuführen.

Somit gilt für Sie ab 1.6.2012 ein neuer Personengruppenschlüssel für Heimarbeiter (Personengruppenschlüssel "124"). Diesen dürfen Sie jedoch nicht für Heimarbeiter, die einen (tarif-)vertraglichen Entgeltfortzahlungsanspruch haben, verwenden (§ 10 Abs. 4 EFZG).

Sind Ihre Heimarbeiter als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber) versicherungsfrei, verwenden Sie anstelle des neuen Personengruppenschlüssels "124" weiterhin den Personengruppenschlüssel für Minijobber ("109"), da dieser vorrangig ist. Die Meldungen für die Heimarbeiter in Minijobs senden Sie unverändert an die Minijob-Zentrale.

Dies sind die Personengruppenschlüssel

Personenkreis

101

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale

102

Auszubildende

103

Beschäftigte in Altersteilzeit

104

Hausgewerbetreibende

105

Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt

106

Werkstudenten

107

Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen

108

Bezieher von Vorruhestandsgeld

109

Minijobber

110

Kurzfristig Beschäftigte

111

Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen

112

Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft

113

Nebenerwerbslandwirte

114

Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt

116

Ausgleichsgeld nach dem FELEG

118

Unständig Beschäftigte

119

Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters

121

Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt

122

Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung

123

Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten

124

Heimarbeiter, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben

127

Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind

190

Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind