Das ist der neue Personengruppenschlüssel
Sofern Sie Heimarbeiter abrechnen, wissen Sie sicherlich, dass Heimarbeiter keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Sie erhalten daher ab dem Beginn einer Arbeitsunfähigkeit Krankengeld seitens der Krankenkasse.
Bis Ende 2011 konnte die Zurodnung der Heimarbeiter noch über den Tätigkeitsschlüssel erfolgen. Doch dieses Auswahlkriterium ist mit Einführung des neuen neunstelligen Tätigkeitsschlüssels zum 1.12.2011 entfallen.Daher haben die Spitzen der Sozialversicherungsträger in einer Besprechung am 14./15.3.2012 entschieden, einen weiteren Personengruppenschlüssel für Heimarbeiter einzuführen.
Somit gilt für Sie ab 1.6.2012 ein neuer Personengruppenschlüssel für Heimarbeiter (Personengruppenschlüssel "124"). Diesen dürfen Sie jedoch nicht für Heimarbeiter, die einen (tarif-)vertraglichen Entgeltfortzahlungsanspruch haben, verwenden (§ 10 Abs. 4 EFZG).
Sind Ihre Heimarbeiter als geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (Minijobber) versicherungsfrei, verwenden Sie anstelle des neuen Personengruppenschlüssels "124" weiterhin den Personengruppenschlüssel für Minijobber ("109"), da dieser vorrangig ist. Die Meldungen für die Heimarbeiter in Minijobs senden Sie unverändert an die Minijob-Zentrale.
Dies sind die Personengruppenschlüssel
Personenkreis |
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101 |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale |
102 |
Auszubildende |
103 |
Beschäftigte in Altersteilzeit |
104 |
Hausgewerbetreibende |
105 |
Praktikanten, Auszubildende ohne Arbeitsentgelt |
106 |
Werkstudenten |
107 |
Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen Einrichtungen |
108 |
Bezieher von Vorruhestandsgeld |
109 |
Minijobber |
110 |
Kurzfristig Beschäftigte |
111 |
Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen |
112 |
Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft |
113 |
Nebenerwerbslandwirte |
114 |
Nebenerwerbslandwirte – saisonal beschäftigt |
116 |
Ausgleichsgeld nach dem FELEG |
118 |
Unständig Beschäftigte |
119 |
Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters |
121 |
Auszubildende, deren Arbeitsentgelt die Geringverdienergrenze nicht übersteigt |
122 |
Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung |
123 |
Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten |
124 |
Heimarbeiter, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben |
127 |
Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind |
190 |
Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind |