Den Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen nutzen

Den Investitionsabzugsbetrag und die steuerliche Sonderabschreibung können Sie auch für Photovoltaikanlagen nutzen. Je nach Anlagengröße können Sie durchaus einige hundert oder tausend Euro sparen. Freiberufler und sogar Privatpersonen können von diesem Steuertrick ebenfalls profitieren.

Seit Anfang 2007 können kleinere Unternehmen für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten, maximal aber 200.000 Euro ansetzen. Das können Sie jetzt auch für Photovoltaikanlagen nutzen.

Durch den Investitionsabzugsbetrag werden im Jahr der Anschaffung die Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands (z. B. einer Photovoltaikanlage) um 40 Prozent erfolgswirksam gemindert, um damit die steuerliche außerbilanzielle Gewinnerhöhung im Anschaffungsjahr wieder zu neutralisieren.

Der Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen

Voraussetzung dafür, einen Investitionsabzugsbetrag für
Photovoltaikanlagen in Anspruch zu nehmen, ist das Nicht-Erreichen
bestimmter Gewinngrenzen. Diese Gewinngrenzen beim Investitionsabzugsbetrag wurden zum Jahreswechsel 2011 angehoben.

Vor 2011 konnten Unternehmen in ihrer Steuererklärung einen
Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen geltend machen, wenn
der Gewinn des Vorjahres im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung
höchstens 200.000 Euro betrug. Bei bilanzierenden Unternehmern lag die
Grenze beim Betriebsvermögen bei 335.000 Euro. Ab 2011 gelten
demgegenüber die Werte 100.000 bzw. 235.000 Euro.

Nur wenn diese neuen Grenzen nicht überschritten werden, dürfen Unternehmer in dem Jahr, in dem sie die Photovoltaikanlage tatsächlich anschaffen, und in den folgenden vier Jahren auf den 60-prozentigen Restwert noch einmal bis zu 20 Prozent Sonderabschreibung zusätzlich zur üblichen Abschreibung geltend machen (§ 7g Abs. 5 EStG).

Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag

Ein Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaikanlagen setzt voraus, dass die Anlage voraussichtlich bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres von einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs angeschafft wird.

Darüber hinaus setzt der Investitionsabzugsbetrag eine Angabe der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in den beim Finanzamt einzureichenden Unterlagen voraus.

Latente Steuern beim Investitionsabzugsbetrag 2011

Wenn bilanzierende Unternehmen den Investitionsabzugsbetrag für eine Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen, kann es im Einzelfall zur Bildung passiver latenter Steuern kommen.

Ausführliche Hinweise zur Bildung von latenten Steuern beim Investitionsabzugsbetrag finden Sie in einem weiteren Beitrag.