Datenschutz: Wenn Arbeitnehmer das Diensttelefon auch privat nutzen dürfen
Lesezeit: < 1 MinuteEine Erfassung der Verbindungsdaten ist dann nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Konkret: Wenn sie der Kontrolle der vertragsgemäßen Telefonnutzung dient oder zur Kostenabrechnung erforderlich ist. Das wiederum setzt voraus, dass Sie den Umfang der erlaubten Privatnutzung zuvor genau festgelegt haben. Oder dass mit den Arbeitnehmern eine Erstattung der Kosten für private Telefonate vereinbart worden ist. Sonst haben Sie selbst gegen Privattelefonate über mehrere hundert Euro keine rechtliche Handhabe.
Legen Sie daher genau fest, in welchem Umfang Sie die Privatnutzung von Diensttelefonen erlauben. Lassen Sie sich von jedem Mitarbeiter schriftlich bestätigen, dass er Verbindungskontrollen zustimmt. Falls Sie in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat haben, beteiligen Sie ihn rechtzeitig an Ihren Maßnahmen. Dann können Sie Ihre Beweise einer übermäßigen Privatnutzung auch vor Gericht verwerten.
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