Datenschutz: Tipps für die Schulung von Auszubildenden

Vorsicht beim Thema Datenschutz! Auszubildende pflegen hier oftmals einen sehr laschen Umgang. Sie sind es gewohnt sich mitzuteilen. Das könnte auch für Ihre Betriebsgeheimnisse gelten. In einer Schulung können Sie dem entgegen treten.

Gerade neue Auszubildende sind beim Thema Datenschutz alles andere als sensibilisiert. Bislang hatten sie ja fast alles in Facebook oder SchülerVZ kundgetan. Soziale Netzwerke tragen hier in der Tat nicht gerade dazu bei, betriebliche Daten und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Sie sollten dieses Thema als Ausbilder daher ernsthaft angehen, damit es in Ihrem Unternehmen kein Datenleck gibt.

Auszubildende: 5 Tipps für Ihre Schulung in Sachen Datenschutz 

  1. Schulen Sie möglichst früh.
    Bereits ab dem 1. Ausbildungstag erfahren die neuen Auszubildenden Dinge, die nicht jeden etwas angehen. Daher sollten Sie sie möglichst früh in Sachen Datenschutz schulen. Schließlich müssen die Azubis von Anfang wissen, was unter das Betriebsgeheimnis fällt und was nicht.  
  2. Beteiligen Sie einen Profi.
    Im besten Falle führt Ihr Datenschutzbeauftragter die Schulung durch. Er gilt auf dem Fachgebiet des Datenschutzes als kompetent und dürfte von den Auszubildenden ernst genommen werden. Zudem wird er sicher einiges erzählen können – gerade auch von Beispielen, in denen der Datenschutz nicht ernst genommen wurde. 
  3. Nicht übertreiben.
    Wenn Sie zu schnell zu viel wollen, dann können Sie Auszubildende langweilen oder auch überfordern. Planen Sie daher nicht mehr als eine Stunde für eine Schulung ein. Beraumen Sie im Zweifelsfall lieber einen weiteren Termin an. 
  4. Stehen Sie anschließend für Fragen zur Verfügung.
    Auch nach der Schulung könnten sich in Sachen Datenschutz noch Fragen ergeben. Bieten Sie daher an, für deren Beantwortung zur Verfügung zu stehen und vermitteln Sie zudem die Kontaktdaten Ihres Datenschutzbeauftragten. 
  5. Schriftliche Bestätigung nicht vergessen.
    Lassen Sie sich die Teilnahme an der Schulung von jedem Auszubildenden schriftlich bestätigen. So sind Sie für die Zukunft abgesichert und erhöhen darüber hinaus die Ernsthaftigkeit des Datenschutzes aus dem Blickwinkel Ihrer Auszubildenden.