Datenschutz – So verpflichten Sie Ihre Auszubildenden

Junge Menschen fühlen sich dem Datenschutz nicht gerade verpflichtet. Ihre Auszubildenden gehören der Generation Facebook an. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Auszubildenden auf Datenschutzbestimmungen hinweisen und sie vor allem auch zum Datenschutz und damit zur Verschwiegenheit verpflichten.

Junge Menschen haben mehrere Hundert Facebook-Freunde oder sogar eine vierstellige Anzahl – das ist eher die Regel als die Ausnahme. Alles, was gepostet wird – und das ist normalerweise nicht gerade wenig – landet also bei zahlreichen Menschen. Den Konsequenzen ist sich die Generation Facebook aber gar nicht bewusst.

Folglich war es noch nie so wichtig wie heute, in einer Zeit, in der Informationen ohne Probleme "veröffentlicht" werden können, für einen angemessenen Datenschutz zu sorgen. Dabei ist insbesondere darauf zu achten, dass Auszubildende

  • personenbezogene Daten und
  • Betriebsgeheimnisse

nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Das muss jedem Auszubildenden klar sein und gilt grundsätzlich für jede Art der Kommunikation, sei es die mündliche Übertragung von Informationen oder die schriftliche/elektronische über soziale Netzwerke. Wer hiergegen verstößt, der muss mit Konsequenzen rechnen.

Schulen Sie Ihre Auszubildenden

Das Wissen über Datenschutzbestimmungen kommt nicht von ungefähr, sondern muss durch Sie als Ausbilder vermittelt werden. Sie sollten daher Schulungen veranstalten, damit die Verschwiegenheitsverpflichtung tatsächlich auch verstanden und ernst genommen wird. Beachten Sie hierzu die folgenden 3 Tipps:

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Datenschutzbeauftragten helfen, falls Sie einen solchen in Ihrem Unternehmen haben. Der weiß genau Bescheid, welche Inhalte in der Schulung vermittelt werden müssen. Sie als Ausbilder bitten ihn daher um eine zielgruppengerechte Vermittlung relevanter Inhalte.
  2. Machen Sie Ihre Azubis darauf aufmerksam, dass sie die Schulung für Fragen jeglicher Art nutzen sollten. Gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes gibt es keine "dummen" Fragen. Schließlich sollen sie am Ende der Schulung ganz genau wissen, was wo gesprochen werden darf und welche Informationen nach draußen dürfen. Und vor allem auch, welche Details unbedingt und ausschließlich im Unternehmen oder sogar in der Abteilung verbleiben.
  3. Ganz wichtig ist, dass Sie sich die Teilnahme an der Schulung schriftlich bestätigen lassen. Jeder Azubi muss also unterschreiben, dass er in Sachen Datenschutz eingewiesen wurde. Das erhöht den Verpflichtungseffekt und sichert Sie als Ausbilder gleichzeitig rechtlich ab.