Datenschutz: Auch Azubis sollten verpflichtet werden

Wer in einem Unternehmen arbeitet, der sieht viel und hört viel. Nicht alle damit verbundenen Erkenntnisse sind auch für "dritte" Ohren gedacht. Das sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein. Sensibilisieren Sie auch Ihre Azubis für den Datenschutz.

Gerade Auszubildende kommen im Laufe der Jahre ziemlich viel rum im Ausbildungsunternehmen. Sie kennen verhältnismäßig viele Kollegen und häufen jede Menge Wissen über den Ausbildungsbetrieb an. Dabei kann es sich auch um technisches Knowhow handeln, das die Konkurrenz gerne hätte. Der Azubi sollte wissen, dass solches Wissen nie das Unternehmen, vielleicht sogar noch nicht einmal die Abteilung, verlassen darf.

Darüber hinaus sind auch Informationen über die persönlichen Verhältnisse von Kollegen diskret zu behandeln. Ein kaufmännischer Auszubildender, der im Rahmen der Gehaltsabrechnung tätig ist, weiß so manches, was zahlreiche Kollegen gerne wüssten. Natürlich darf er dieses Wissen nicht preisgeben – und zwar an niemanden.

Gefahr sozialer Netzwerke

Ganz gleich, ob es sich um Betriebsgeheimnisse oder persönliche Daten handelt: Natürlich gehören diskrete Informationen auch nicht in soziale Netzwerke – weder mit Namensnennung noch in anonymisierter Form. Auch dass nur "Freunde" mitlesen, ist natürlich kein Argument. Denn nirgendwo verbreiten sich "Geheimnisse" schneller als in sozialen Netzwerken.

Für Sie als Ausbilder bedeutet das

    • Lassen Sie Ihre Auszubildenden eine Verpflichtungserklärung zu Wahrung des Datengeheimnisses unterschreiben.
    • Weisen Sie auf die besonderen Gefahren von sozialen Netzwerken hin.
    • Machen Sie anhand von Beispielen deutlich, wie groß ein Schaden sein kann, wenn sich einzelne Kollegen nicht daran halten.