Das wird beim Gefahrguttransport geprüft

Bei einem Gefahrguttransport können Sie davon ausgehen, dass die Beamten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) besonders genau hinsehen. Zuerst einmal geht es um die Zulässigkeit des Transports. Manche Stoffe sind nicht nur gefährlich, sondern höchst gefährlich - so gefährlich, dass Sie sie nicht transportieren dürfen.

Dazu gehört zum Beispiel UN 2421 Distickstofftrioxid. Weiterhin achten die Beamten darauf, dass bei einem Gefahrguttransport nur geprüfte Verpackungen verwendet werden und eindeutig gekennzeichnet sind. Die Verpackungen können Sie an einer speziellen Codierung erkennen, die Kennzeichnung besteht aus der Kennzeichnungsnummer (UN-Nummer). Ein Gefahrenzettel sollte außerdem beiliegen.

Gefahrguttransport: nur mit dem richtigen Fahrzeug und Fahrer
Die Eignung von Fahrzeug und Fahrer ist bei einem Gefahrguttransport ebenfalls wichtig. Tankfahrzeuge müssen Beförderungstanks aufweisen, die für das jeweilige Gefahrgut zugelassen sind. Außerdem gibt es Bestimmungen, welcher Fahrzeugtyp für welche Güter verwendet wrden darf. Dabei müssen Sie nach offenen, bedeckten und gedeckten Fahrzeugen unterscheiden. Bei den offenen Fahrzeugen ist, wie der Name schon sagt, die Ladefläche offen. Bedeckte Fahrzeuge haben eine Plane zum Schutz der Ladung, gedeckte Fahrzeuge einen Aufbau, der geschlossen werden kann. Für spezielles Transportgut, zum Beispiel explosionsgefährliche Stoffe, gelten zusätzliche Regelungen (Explosionsschutz) und / oder weitergehende Bestimmungen für die Fahrzeugeigenschaften.

Der Fahrer muss ebenfalls für den Gefahrguttransport geeignet sein. Gegenüber den Kontrolleuren des BAG muss er nachweisen können, dass er eine Prüfung zum Umgang mit Gefahrgut absolviert hat. Ebenfalls wichtig ist die Ladungssicherung: Eine Beschädigung der Verpackung muss ausgeschlossen sein. Geben Sie dem Fahrer daher immer ausreichende Hilfsmittel zu Ladungssicherung mit.

Bußgelder für Gefahrguttransporte
Wird ein Gefahrguttransport bei einer Kontrolle für vorschriftswidrig befunden, werden Bußgelder verhängt. Diese richten sich nach den drei Gefahrenkategorien, in der die Schwere der Verstöße differenziert ist.
Informationen über das Gefahrgutrecht finden Sie hier.