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Das sind Ihre Vorteile der Flexirente

Das Kabinett hat nun einem Entwurf für die sogenannte Flexirentengesetz zugestimmt. Die Idee des Gesetzes liegt darin, dass ältere Arbeitnehmer nicht ad hoc in den Ruhestand gehen, sondern die Möglichkeit haben, mit Teilzeitarbeit „langsam“ in den Ruhestand zu gehen. Es beginnen jetzt die parlamentarischen Verfahren für das Gesetz. Zum 1.7.2017 soll es dann in Kraft treten.

geschrieben von Marc Wehrstedt
in Businesstipps, Personal
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Hinzuverdienst zur vorgezogenen Rente

Nach derzeitigem Recht kann es zu erheblichen Rentenkürzungen kommen, wenn ein Arbeitnehmer mit 63 in Rente geht und mehr als 450 € monatlich hinzuverdient. Künftig soll es für den Hinzuverdienst nur noch eine jährliche Obergrenze von 6.300 € geben. Diese Obergrenze resultiert aus 12 Monate x 450 € + 2-maliges Überschreiten der 450 € um das Doppelte.

Von dem darüber liegenden Hinzuverdienst sollen dann 40 % von der Rente abgezogen werden.

Beispielrechnung

Laut dem Entwurf werden bei einem Hinzuverdienst von 18.000 € im Jahr 390 € pro Monat von der Rente abgezogen.

18.000 € abzüglich 6.300 € = 11.700 €

Monatlich sind dies 975 € (= 11.700 € : 12)

Von diesem Betrag sind 40 % (= 390 €) zu errechnen, der dann die Rente mindert.

Erhält ein Arbeitnehmer also eine Vollrente von 1.500 € monatlich, so mindert der Kürzungsbetrag dann die Rente um 390 €, also 1.110 €.

Ob dieses Modell Sinn macht, muss natürlich individuell entschieden werden. Entscheidend dabei dürfte sein, wieviel ein Arbeitnehmer dann „mehr Nettolohn“ in der Tasche hat. Abhängig von der Steuerklasse kann es hierbei zu ganz unterschiedlichen Bewertungen kommen, daher sollten sich Arbeitnehmer, ausführlich und umfassen informieren.

Neu: Ausgleich von Rentenabschlägen

Wer in Zukunft eine vorgezogene Vollrente bezieht und trotzdem arbeitet, erhöht damit seinen Rentenanspruch. Bislang mindert die vorgezogene Altersrente den Rentenanspruch um 0,3 % je vorgezogenen Monat.

Um diesen Abzug auszugleichen, kann ein Arbeitnehmer derzeit erst ab dem 55. Lebensjahr zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Das soll künftig schon ab 50 möglich sein.

Rentensteigerung durch längeres Arbeiten

Arbeitet ein Arbeitnehmer nach Erreichen des Regelalters weiter neben der Rente, zahlt der Arbeitgeber bisher seinen Arbeitgeberbeitrag weiter, ohne dass die Rente steigt. Künftig soll auch der Beschäftigte seinen Arbeitnehmeranteil einzahlen können. Dadurch steigt dann die Rente.

Fazit:

Ob die Flexirente wirklich ein großer Wurf wird, wird sich erst noch zeigen, wenn die parlamentarischen Gremien beraten und entschieden haben. Aus meiner Sicht sind die Ansätze nicht so schlecht, wie sie von einigen Vertretern gesehen werden. Für viele ältere Arbeitnehmer kurz vor der Rente dürften die Regelungen zum gleitenden Einstieg in den Ruhestand eine willkommene Alternative sein. 

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Tags: Lohn & Gehalt
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