Grundlage ist der Verbraucherpreisindex
Die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft orientieren sich an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Für die Sachbezüge im Jahr 2017 ist der Verbraucherpreisindex im Zeitraum von Juni 2015 bis Juni 2016 maßgeblich. Dieser ist für Verpflegung um 1,9 % gestiegen. Der Verbraucherpreisindex für Unterkunft oder Mieten hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.
Sachbezugswert für Verpflegung steigt
Der Sachbezugswert für Verpflegung wird ab 1.1.2017 voraussichtlich auf 241 € monatlich angehoben. Damit müssen Sie in der Lohnabrechnung für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten voraussichtlich
- für ein Frühstück 1,70 €
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,17 €
ansetzen.
Keine Änderung bei Unterkunft und Miete
Der Wert für Unterkunft oder Mieten wird auch ab 2017 voraussichtlich bei 223 € im Monat bleiben.
Rechengrößen-Verordnung 2017
Daneben liegt auch der Entwurf der Rechengrößen-Verordnung in der Sozialversicherung für 2017 vor. Im Leistungsrecht der Krankenversicherung kommt es zu einer Erhöhung der maßgeblichen Sozialversicherungswerte, die bundeseinheitlich gelten. Der Entwurf soll im Oktober 2016 verabschiedet werden.
Grundlage für die Herleitung der Rechengrößen der Sozialversicherung 2017 ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter 2015. Die Veränderungsrate beträgt gegenüber dem Jahr 2014 in den alten Bundesländern 2,46 % und in den neuen Bundesländern 3,91 %. Dementsprechend werden die Rechengrößen angehoben.
Anstieg der Bezugsgröße
Die Bezugsgröße für die Krankenversicherung steigt 2017 auf 2.975 € monatlich bzw. 35.700 € jährlich.
Beitragsfreie Familienversicherung bis 425 € möglich
Die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung kann nur durchgeführt werden, wenn der Ehegatte, Lebenspartner oder das Kind regelmäßig höchstens über ein Gesamteinkommen von monatlich 1/7 der Bezugsgröße verfügt. Diese Einkommensgrenze steigt 2017 bundeseinheitlich auf voraussichtlich 425 € monatlich an.