Bei einem Policendarlehen handelt es sich um ein Darlehen, bei dem die Lebensversicherung oder Rentenversicherung eines Darlehensnehmers einem Kreditgeber als Sicherheit dient.
Im Rahmen eines solchen Policendarlehens tritt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherungspolice in der Regel für die Laufzeit des Darlehens an den Kreditgeber ab. Er erhält dafür ein Darlehen, dessen Zinssatz häufig deutlich günstiger ist, als der eines normalen Konsumentenkredits.
Die Laufzeit eines Policendarlehens orientiert sich dabei an der Restlaufzeit der Police. Die maximale Darlehenshöhe entspricht beim Policendarlehen dem Rückkaufswert der Lebensversicherung.
Während der Laufzeit des Policendarlehen wird die Lebensversicherung unverändert weitergeführt, sodass der Versicherungsschutz weiter besteht. Nach Rückzahlung des Darlehens durch den Darlehensgeber ist der Kreditgeber zur Rückgabe der Police an den Versicherungsnehmer verpflichtet.
Für wen ist ein Policendarlehen sinnvoll?
In Deutschland wird fast jede zweite Lebensversicherung vor ihrem Ablauf storniert oder verkauft. Insbesondere bei einem plötzlichen und unerwarteten Geldbedarf sind viele Versicherte bereit, eine bestehende Lebensversicherung zu kündigen. Es ist allerdings nicht in jedem Fall erforderlich und/oder sinnvoll, dass man sich vorschnell und endgültig von seiner Lebensversicherungspolice trennt.
Grundsätzlich ist davon abzuraten, eine Lebensversicherung für den privaten Konsum vorzeitig zu beenden. Vorübergehende Liquiditätsengpässe lassen sich durch ein Policendarlehen sinnvoller überbrücken. Häufig bieten die Versicherungsgesellschaften ihren Kunden die Möglichkeit, ihre Lebensversicherungen zu günstigen Konditionen zu beleihen. Weiterer Vorteil: Während der Laufzeit des Policendarlehens bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Welche Lebensversicherungen kommen für ein Policendarlehen in Betracht?
Für ein Policendarlehen sollte die zu beleihende Lebensversicherung einen gewissen Mindestrückkaufswert und eine bestimmte Restlaufzeit aufweisen. Leider sind die Werte für das Policendarlehen von Gesellschaft zu Gesellschaft anders.
Ist der Rückkaufswert der Lebensversicherung aber noch gering oder die Restlaufzeit sehr kurz, wird es schwierig, ein Policendarlehen zu bekommen.
Policendarlehen für fondsgebundene Lebensversicherung
Nicht bei allen Gesellschaften erhält man für fondsgebundene Lebensversicherungen ein Policendarlehen.
Kein Policendarlehen für Direktversicherungen
Für Direktversicherungen oder ehemalige Direktversicherungen bekommt man generell keine Policendarlehen, da diese von Versicherten nicht abgetreten werden können.
Kosten eines Policendarlehen
In der Regel liegt der Zinssatz für ein Policendarlehen unter dem eines Konsumentenkredites. Achten Sie aber immer auf den effektiven Jahreszins um verschiedene Angebote miteinander vergleichen zu können.
Bearbeitungszeit für ein Policendarlehen
Die Bearbeitungszeit für ein Policendarlehen ist nicht nur vom Anbieter des Policendarlehens, sondern auch der Versicherungsgesellschaft abhängig, da diese die Abtretung der Lebensversicherung bestätigen muss.
Welche Auskünfte werden bei Policendarlehen eingeholt
Bei einem Policendarlehen werden vom Versicherer lediglich die Höhe des Rückkaufswertes sowie ggf. bestehende Drittrechte abgefragt.
Bonitätsnachweise sind bei Policendarlehen in der Regel nicht erforderlich. Allerdings werden auch bei Policendarlehen Auskünfte von der Schufa eingeholt.
Ablösung anderer Darlehen durch neue Policendarlehen
Mit einem Policendarlehen können grundsätzlich auch bestehende (andere) Darlehen abgelöst werden. Dies kann durchaus auch sinnvoll sein, da die Zinssätze für Policendarlehen häufig geringer sind, als zum Beispiel bei Konsumentenkredite.
Beleihung steuerfreier Lebensversicherungen
Werden im Rahmen eines Policendarlehens Lebensversicherungen beliehen, die in der der Zeit bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden, so kann dies steuerschädlich sein (§§ 10 II, 20I Nr. 6 EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung).
Danach wäre ein Policendarlehen dann steuerschädlich, wenn die Kosten des gesicherten Darlehens Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind, wobei es auf deren tatsächliche Geltendmachung nicht ankommt. In diesen Fällen entfällt ein möglicher Sonderausgabenabzug für die Versicherungsbeiträge und die Steuerfreiheit der Erträge. Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen (BMF-Schreiben vom15.06.2000, GZ: IV C 4 – S 2221 -86/00). In solchen Fällen sollte man daher seinen Steuerberater befragen.