Pfandrechte an beweglichen Sachen werden heute kaum noch als Kreditsicherheit eingesetzt. Heute nutzt man bei beweglichen Sachen in der Regel den Eigentumsvorbehalt oder die Sicherungsübereignung.
Warum hat das Pfandrecht als Kreditsicherheit an Bedeutung verloren?
Pfandrechte haben als Instrument zur Sicherung eines Kredites vor allem deswegen an Bedeutung verloren, weil das Pfandrecht an beweglichen Sachen zwingend den Besitz des Gläubigers an der Sache vorsieht. Daher besteht das Pfandrecht nur solange, wie der Gläubiger im Besitz der Pfandsache ist.
Der Gläubiger kann die Sache daher nicht nutzen, um beispielsweise
sein Unternehmen weiter zu betreiben. Das Instrument der
Sicherungsübereignung ist daher für den Kreditnehmer sehr viel besser
geeignet.
Welche Rechte hat der Gläubiger beim Pfandrecht?
Der Gläubiger hat beim Pfandrecht an beweglichen das Recht, bei
Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die Pfandsache zu verwerten, sie
also beispielsweise zu verkaufen, um sich aus dem Erlös wegen der Forderung, die mit dem Pfandrecht gesichert werden soll, zu befriedigen.
Welche Arten des Pfandrechts muss man unterscheiden?
Bei den Pfandrechten kann man zwischen dem rechtsgeschäftlich begründeten Pfandrecht, dem gesetzlichen Pfandrecht und dem Pfändungspfandrecht unterscheiden.
Das gesetzliche Pfandrecht ist für Sie beispielsweise dann interessant, wenn Sie als Unternehmen ein Werk erstellen. Das gesetzliche Pfandrecht entsteht bei Vorliegen der im jeweiligen Gesetz genannten Voraussetzungen, sodass Sie als Werkunternehmer zur Sicherung Ihrer Forderung aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an den von Ihnen hergestellten Sachen haben. Es bedarf hierzu keiner gesonderten Vereinbarung. Weitere wichtige gesetzliche Pfandrechte sind:
- Das Pfandrecht des Vermieters an den eingebrachten Sachen des Mieters
- Das Pfandrecht der Kommissionäre am Kommissionsgut
- Das Pfandrecht der Spediteure
- Das Pfandrecht der Lagerhalter
Für die Kreditsicherung spielt allerdings nur das rechtsgeschäftlich bestellte Pfandrecht eine Rolle.
Wie entsteht das rechtsgeschäftliche bestellte Pfandrecht?
Das rechtsgeschäftliche bestellte Pfandrecht entsteht durch Einigung zwischen Pfandgeber und Pfandnehmer (Gläubiger) darüber, dass dem Pfandnehmer (Gläubiger) ein Pfandrecht an der Pfandsache zustehen soll. Damit das Pfandrecht tatsächlich entsteht, muss die Sache dem Gläubiger übergeben werden.
Das Pfandrecht kann als Kreditsicherheit nur genutzt werden, wenn auch die Forderung, die durch das Pfandrecht gesichert werden soll, tatsächlich besteht. Erlischt daher die Forderung, erlischt auch das Pfandrecht.
Entsprechendes gilt, wenn die Forderung untergeht – auch dann erlischt das Pfandrecht, das zur Sicherung der Forderung bestellt war. Gibt der Gläubiger dem Schuldner die Pfandsache zurück, erlischt das Pfandrecht ebenfalls.