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Das Jahressteuergesetz 2010: Einschränkung der Straffreiheit bei Selbstanzeige

Steuerpflichtige aufgepasst! Ob normaler Arbeitnehmer, Rentner oder Unternehmer: Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde die Straffreiheit bei der sogenannten „Selbstanzeige“ erheblich eingeschränkt. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen.

geschrieben von Helga Peller
in Businesstipps, Steuern & Buchführung
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Jahressteuergesetz 2010: Gestalten Sie die Selbstanzeige vollständig und richtig
" Straffreiheit" gibt es für einen Steuerpflichtigen nur noch dann, wenn die "Selbstanzeige" vollständig und richtig ist. Das bedeutet für Sie, Sie können zukünftig keine wirksame Selbstanzeige mehr für einzelne Teilbeträge erstatten.

Zum Beispiel:

"Ich erstatte Selbstanzeige für die Umsatzsteuervoranmeldung Februar 2010, oder die Einkünfte aus Gewerbebetrieb (1) für das Jahr 2010"

Dabei "vergessen" Sie, dass bei Ihrer freiberuflichen Tätigkeit, die Sie zusätzlich ausüben, auch etwas nicht in Ordnung ist oder z. B. bei weiteren Umsatzsteuervoranmeldungen Korrekturbedarf besteht.

Das Gleiche gilt auch für Rentner und Arbeitnehmer mit Nebenerwerb. Wenn Sie Ihre Angaben nicht vollständig erklären ist "Schluss mit lustig". Die Selbstanzeige ist nicht wirksam! Keine Straffreiheit für Sie.

Weitere Änderungen in Bezug auf die Selbstanzeige im Jahressteuergesetz 2010
Eine Prüfungsanordnung wurde an Sie bereits versendet? Ab Versendung der Prüfungsanordnung soll es zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Selbstanzeige zu erstatten. Bisher galt folgende Regelung:

Erst mit dem Erscheinen des Prüfers bei Ihnen zu Hause oder in Ihrem Unternehmen gab es keine Möglichkeit der Selbstanzeige mehr. Zukünftig soll es auch keine Möglichkeit der Selbstanzeige bei bereits abgeschlossenen Betriebsprüfungen für den geprüften Zeitraum geben!

Wenn die Selbstanzeige wirksam ist
Selbst dann haben Sie zukünftig mit "Ärger" in Form von zusätzlichen Zahlungen zu rechnen. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurde ein Zuschlag von 5% auf die Summe der "Hinterziehungsbeträge" verabschiedet. Und selbstverständlich will der Fiskus eine angemessene Verzinsung auf Ihre Steuernachzahlung. Aber das gab es schon vor dem Jahressteuergesetz 2010.

Darum, lieber Steuerpflichtiger, kümmern Sie sich um eine ordnungsgemäße Buchführung und Steuererklärung. Holen Sie sich fachlichen Rat, dann gibt es keinen Stress und Ärger mit dem Finanzamt.

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Tags: SteuererklärungSteuern
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