Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied, dass die Finanzämter es bei den Anforderungen an die ordnungsgemäße Führung eines Fahrtenbuches nicht übertreiben sollten – weist das Fahrtenbuch nur geringfügige Mängel auf, darf es deshalb noch nicht komplett gestrichen werden. Kleine Fehler stellen noch nicht die Ordnungsmäßigkeit insgesamt in Frage (BFH, 10.04.2008, Az. VI R 38/06, Veröffentlichung am 16.07.2008).
Erfüllt Ihr Fahrtenbuch die Anforderungen der Finanzverwaltung?
Notwendige Angaben | vorhanden? |
Datum | |
Kilometerstand (Tacho) zu Beginn und Ende der Fahrt | |
Reiseziel | |
Reisezweck (z.B. Name des besuchten Firma) | |
Eventuelle Umwegstrecken | |
Name des Fahrers | |
Privatfahrten: Kilometerangaben genügen | |
Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsstätte: Vermerk genügt | |
Zusätzliche Anforderungen an das Fahrtenbuch | |
Buchform mit nummerierten Seiten | |
Eintragungen müssen fortlaufend und zeitnah sein | |
Zusätzliche Anforderungen (elektronisches Fahrtenbuch) | |
Sind Änderungen / Löschungen möglich, wenn ja, markiert? | |
Zeitnahe Eintragungen nach jeder Fahrt möglich? |