Das Eigenkapital wird Unternehmen von dessen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt. Es fließt dem Unternehmen durch Zuführung von außen oder durch Verzicht auf Gewinnausschüttung von innen zu.
Das Eigenkapital ist im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung eine Residualgröße
Beim Eigenkapital handelt es sich im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung um eine Residualgröße, die sich durch die Bildung der Differenz von Vermögen und Schulden ergibt. Somit ist die Höhe des Eigenkapitals abhängig von der Definition der Vermögenswerte und Schulden.
Bei der Beurteilung, ob ein Posten als Vermögenswert, als Schuld oder letztlich als Eigenkapital zu definieren ist, stellen Sie nicht nur auf die rechtliche Gestaltung ab, sondern auch auf den tatsächlichen wirtschaftlichen Gehalt.
Die Rückforderungsmöglichkeit beim Eigenkapital
Wenn Sie das Eigenkapital im Rahmen der IFRS-Rechnungslegung von Fremdkapital abgrenzen wollen, müssen Sie vor allem die Rückforderungsmöglichkeit des einzelnen Kapitalgebers im Blick behalten.
Diesbezüglich müssen Sie beachten, dass die internationalen Rechnungslegungsvorschriften und das deutsche Handelsrecht bei der Klassifizierung von einigen Bilanzpositionen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. So ist ein Finanzierungsinstrument nach IFRS stets eine finanzielle Verbindlichkeit, wenn der Kapitalgeber das vertragliche Recht besitzt, sein Kapital zu bestimmten Konditionen zurückzufordern.
Demgegenüber begründet ein Eigenkapitalinstrument einen Residualanspruch an den Vermögenswerten des Unternehmens nach Abzug aller Verbindlichkeiten. Zusammenfassend sollten Sie sich merken, dass die IFRS auf die Rückzahlungsverpflichtung abstellen, während für die handelsrechtliche Abgrenzung die Haftungsfunktion maßgeblich ist.
Eigenkapital: Definition nach IFRS
Die Eigenkapitaldefinition nach IFRS kann in einigen Fällen zu einer unterschiedlichen Klassifizierung des Eigenkapitals führen. Beachten Sie folgende Besonderheiten beim Eigenkapital nach IFRS:
- Vorzugsaktien werden handelsrechtlich eindeutig dem Eigenkapital zugerechnet. In der Rechnungslegung nach IFRS ist der wirtschaftliche Charakter für die Zurechnung zum Eigenkapital entscheidend.
- Im Rahmen einer HGB-Rechnungslegung sind Genussrechte bei langfristiger Kapitalüberlassung als Eigenkapital zu klassifizieren, wenn sich ihre Vergütung ausschließlich nach dem Unternehmensgewinn berechnet und wenn sie im Insolvenzfall nur nachrangig bedient werden. Diese Position, die handelsrechtlich Eigenkapital darstellt, ist nach IFRS als Fremdkapital zu klassifizieren, wenn dem Inhaber der Genussrechte nach einer gewissen Zeit ein Recht zur ordentlichen Kündigung gewährt wird.
- Sofern bestimmte Finanzinstrumente sowohl Eigenkapitalanteile als auch Fremdkapitalanteile enthalten (Mischpositionen), sind diese in eine Fremdkapital- sowie eine Eigenkapitalkomponente zu zerlegen und nach IFRS getrennt zu bilanzieren. Ein Beispiel für zusammengesetzte Finanzinstrumente sind Wandelschuldverschreibungen.