Darlehen an Mitarbeiter
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat dieses Schreiben mit einem Erlass (vom 23.1.2008, AZ: S 2334 – 31 – V B 3) konkretisiert. Damit haben Sie es jetzt noch leichter, den geldwerten Vorteil in der richtigen Höhe zu ermitteln.
Mitarbeiter-Darlehen: Zunächst sollten Sie unterscheiden
Alle Arbeitgeberdarlehen, die zum marktüblichen (oder einem höheren) Zinssatz verzinst werden, führen nicht zu einem geldwerten Vorteil, d.h. zu Steuer- und sozialversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt.
Bei Darlehen, die Ihr Unternehmen günstiger als nach dem marktüblichen Zinssatz verzinsen, entsteht dagegen ein geldwerter Vorteil. Achtung: In den bisherigen Lohnsteuerrichtlinien war der marktübliche Zinssatz mit 5 % vorgegeben. Diese Passage wurde mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008 nun ersatzlos gestrichen. Sie müssen den maßgeblichen Zinssatz nun selbst ermitteln.
Gehen Sie bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils daher folgendermaßen vor:
1. Schritt: So finden Sie den richtigen Zinssatz
Ermitteln Sie den marktüblichen Zinssatz. Nach dem Schreiben des BMF dürfen Sie dabei aus Vereinfachungsgründen die bei Vertragsschluss von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze heranziehen und hiervon einen Abschlag von 4 % vornehmen.
Nach dem neuen Schreiben des Finanzministeriums dürfen Sie alternativ auch einfach auf die Zinssätze im Rahmen der Internetangebote von Direktbanken zurückgreifen. Diese Angebote dürften in der Regel unter den Durchschnittsätzen der Bundesbank liegen. Den 4% igen Bewertungsabschlag dürfen Sie dann allerdings nicht abziehen.
Das Finanzministerium begründet seine Auffassung damit, dass der Kreditnehmer grundsätzlich das günstigste Angebot annimmt. Achtung: Diese Neuregelung dürfen Sie auch für Darlehen anwenden, die Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2008 mit den Mitarbeitern vereinbart hat.
2. Schritt: Berechnen Sie den geldwerten Vorteil
Der geldwerte Vorteil bemisst sich dann nach dem Unterschiedsbetrag zwischen dem marktüblichen und dem konkreten Zinssatz, den der Mitarbeiter zahlen muss.
Beispiel: Sie haben einen Zinssatz bei einer Direktbank in Höhe von 5,45 % ermittelt, den Sie als Maßstab heranziehen. Ein Mitarbeiter erhält von Ihnen unter denselben Bedingungen (Laufzeit etc.) ein Darlehen, das mit 3 % verzinst wird. Der geldwerte Vorteil beträgt 2,45 % der Darlehenssumme. Achtung: Maßgeblich ist dabei während der gesamten Vertragslaufzeit der Zinssatz, den Sie bei Vertragsschluss vereinbart haben. Ausnahme: Sie haben einen variablen Zinssatz vereinbart.
3. Schritt: Ziehen Sie eventuelle Beträge ab
Gehört die Vergabe von Darlehen zum Geschäftsfeld Ihres Unternehmens (z.B. als Bank), müssen Sie den jährlichen Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 € berücksichtigen. Zählt die Vergabe von Darlehen nicht zum Geschäftsfeld Ihres Unternehmens, müssen Sie die monatliche Freigrenze von 44 € beachten.
Berechnungsbeispiel: So ermitteln Sie den einschlägigen Zinssatz
Ihr Unternehmen gewährt einem Mitarbeiter ein Darlehen in Höhe von 4.000 € zu einem monatlich zu entrichtenden Effektivzins in Höhe von 2 % jährlich bei einer Laufzeit von 2 Jahren. Der von Ihnen durch den Angebotsvergleich bei Direktbanken ermittelte günstigste Zinssatz beträgt 5,45 %.
Der geldwerte Vorteil für den Mitarbeiter belauft sich daher auf 3,45 %. Das sind monatlich 11,5 € (3,45 % von 4.000 € : 12). Da die Freigrenze von 44 € monatlich damit nicht überschritten ist, können Sie den Zinsvorteil Steuer- und sozialversicherungsfrei belassen und müssen ihn nicht zum Arbeitsentgelt hinzurechnen.
Gehen Sie nach dem Schreiben des BMF vor, erhalten Sie folgendes Ergebnis: Der Zinssatz der Deutschen Bundesbank beträgt derzeit 5,69 % (Laufzeit ein bis 5 Jahre, Kredit an private Haushalte, seit März 2008). Abzüglich 4 % von 5,46 (= 0,2) ergibt sich ein Maßstabzinssatz in Höhe von 5,46 %. Der geldwerte Vorteil für den Mitarbeiter beträgt daher 3,46 % (Unterschied zwischen Maßstab und gezahltem Zins). Das ist nur wenig mehr als mit dem Zinssatz über das Internetangebot.