Darf ein Mitarbeiter direkt aus der Krankheit in den Urlaub gehen?
Urlaub direkt nach der Krankheit?
Die entscheidende Frage ist, ob Sie den bereits genehmigten Urlaub verweigern dürfen, wenn ein Mitarbeiter direkt aus der Krankheit seinen Urlaub antreten will.
Nein, das dürfen Sie nicht. So jedenfalls das LAG Bremen in seiner Entscheidung vom 01.09.2009, Az: 2 Sa 111/08. Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf den genehmigten Urlaub, auch wenn er vorher wegen Krankheit fehlte.
Sie müssen den Urlaub nach der Krankheit genehmigen
Selbst, wenn andere Mitarbeiter wegen der langen Krankheit des Kollegen ihren Urlaub verschieben mussten, dürfen Sie den bereits genehmigten Urlaub des wieder gesundeten Mitarbeiters nicht widerrufen.
Sie haben nur die Möglichkeit mit dem aus der Krankheit zurückkehrenden Mitarbeiter eine Einigung zu finden, dass er seinen Urlaub verschiebt. Verpflichtet ist er dazu nicht. Sie dürfen auch keine Sanktionen wegen einer eventuellen. Weigerung, den Urlaub zu verschieben, aussprechen.
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