Wissen Sie, wann Sie Überstunden bezahlen müssen? Auf diese Frage antworten Arbeitgeber gerne mit „Ja“. Bohrt man aber nach, so gibt es doch oft die eine oder andere Unsicherheit. Das ist betriebswirtschaftlich gefährlich, denn in vielen Branchen sind die Personalkosten ein wichtiger Kostenfaktor. Und die Bezahlung von nicht notwendigerweise zu bezahlenden Überstunden trägt dazu bei. Nutzen Sie diese Checkliste, um Ihre Situation zu prüfen.
Grundsätzlich sind Überstunden zu bezahlen
Leistet Ihr Mitarbeiter mehr Arbeit als von ihm vertraglich geschuldet, so handelt es sich um Überstunden. Grundsätzlich sind diese von Ihnen auch zu bezahlen (§ 612 BGB). In vielen Arbeitsverträgen finden sich aber Klauseln, nach denen Überstunden mit der normalen Vergütung abgegolten sind.
Das ist zulässig, das BAG fordert aber, dass dann im Vertrag der Umfang der pauschal mit der normalen Vergütung abgegoltenen Überstunden angegeben werden muss. Die Grenze liegt in den meisten Fällen bei 10% der wöchentlichen Arbeitszeit, bei Führungskräften mit entsprechendem Gehalt sind höhere Werte möglich. Beachten Sie auch die Vorgaben in einem anwendbaren Tarifvertrag.
Aber nur angeordnete und nachgewiesene Übersunden sind zu bezahlen
Nun ist aber nicht jede Stunde, die ein Arbeitnehmer länger im Betrieb ist, gleich eine Überstunde. In einigen Firmen hat sich insoweit sogar eine gewisse Selbstbedienungsmentalität breit gemacht. Insbesondere brauchen Sie als Arbeitgeber nicht jede Mehrarbeitsstunde bezahlen. Voraussetzung ist, dass Sie die Überstunde angeordnet, gebilligt oder geduldet haben oder dass sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig war.
Beweispflichtig hierfür sind nicht Sie, sondern Ihr Mitarbeiter. Schließlich will er etwas von Ihnen. Das ist nicht so ganz einfach. Denn dazu muss er die Tage und Zeiten angeben, an denen er Überstunden geleistet hat, und gegebenenfalls auch die Tätigkeiten benennen, die er Ihnen schuldete, aber nur mit Überstunden erbringen konnte (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.2.2009, 6 Sa 337/08).
So ist das mit den Überstundenzuschlägen
Besondere Überstundenzuschläge brauchen Sie nur bezahlen, wenn es dafür eine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Grundlage gibt.
Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob Sie Überstunden tatsächlich bezahlen müssen
Das kann sich durchaus lohnen, denn Forderungen zur Bezahlung von Überstunden erreichen schnell mal einige Tausend Euro.
Checkliste: Wann Sie Überstunden bezahlen müssen |
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Der Arbeitsvertrag enthält keine wirksame Regelung zur Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt. |
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Haben Sie die Überstunde angeordnet, gebilligt oder geduldet oder war sie zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig? |
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Hat Ihr Mitarbeiter angegeben, wann er wie viele Überstunden warum gemacht hat und deckt sich das mit den angeordneten usw. Überstunden? |
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Wenn Sie in allen drei Zeilen einen Haken gesetzt haben, spricht viel dafür, dass der Mitarbeiter einen Anspruch auf Bezahlung der Überstunden hat. Dann hilft vielleicht noch ein Blick in den Arbeitsvertrag. Wenn dort oder in einem Tarifvertrag Ausschlussfristen definiert sind, kann es sein, dass Ihr Mitarbeiter die Bezahlung der Überstunden nach Ablauf der Frist und damit schlicht zu spät geltend gemacht hat.
Wenn Sie bei der Bezahlung von Überstunden etwas ändern wollen
Haben Sie die Frage der Berechtigung von Überstunden bisher wie viele Kollegen eher nachlässig behandelt, so sollten Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, welche Nachweise zukünftig für die Bezahlung von Überstunden erforderlich sind.
Sie können z. B. besondere Formblätter einführen, in denen Anlass und Uhrzeit der Überstunden zu erfassen und vom Vorgesetzten abzuzeichnen sind. Das hat zumindest psychologische Wirkung und führt dazu, dass nur noch tatsächliche Überstunden abgerechnet werden. Der Selbstbedienungsmentalität bei Überstunden wird ein Riegel vorgeschoben. Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Betriebsrat, so holen Sie ihn unbedingt mit ins Boot.