Checkliste: Wie Handwerksbetriebe in Ostdeutschland 2006 die Investitionszulage erhalten

Handwerksbetriebe gehören zu den im Investitionszulagengesetz 2005 (InvZulG) begünstigten Betrieben in den neuen Bundesländern. Ein neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums erläutert, unter welchen Voraussetzungen Sie in den Genuss einer Investitionszulage kommen können (BMF-Schreiben vom 20.01.2006, Az: IV C 3 - InvZ1015 - 1/06).
Fördergebiet für die Investitionszulage sind die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Bis zu 12,5 % des Anschaffungswerts von beweglichen Wirtschaftsgütern und Gebäuden können per Investitionszulage in Form einer Steuerminderung gefördert werden.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter erhöht sich die Investitionszulage auf 25 % (in Randgebieten sogar auf 27,5 %), wenn Ihr Betrieb zu den kleinen und mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition gehört. Das dürfte für praktisch alle Handwerksbetriebe der Fall sein, denn als "mittleres Unternehmen" würden Sie noch gelten, wenn Sie unter 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. € Umsatz oder bis zu 43 Mio. € Bilanzsumme hätten.
Checkliste zur Investitionszulage
  • Anschaffung oder Herstellung
  • neuer oder
  • abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die
  • keine geringwertigen Wirtschaftgüter (Wert weniger als 410 € netto),
  • keine Personenkraftwagen und keine Luftfahrzeuge sind,
  • und mindestens 5 Jahre im Unternehmen genutzt werden.
  • Und: Es handelt sich um Erst-Investitionen, die 2006 angeschafft, hergestellt, bestellt, herzustellen begonnen oder geliefert werden.
Den Antrag auf die Investitionszulage stellen Sie nach Anschaffung bzw. Herstellungsbeginn bei Ihrem Finanzamt, wo Sie auch das entsprechende Formular bekommen.