Checkliste: Unberechtigte Abbuchung

Es sind meist nur kleinere Beträge, die nicht groß auffallen. Trotzdem ist es ärgerlich, wenn jemand unberechtigterweise auf Ihr Konto zugreift und eine Abbuchung vornimmt. Meist benötigt der Betrüger dafür nur Ihre Kontonummer, denn die Banken bzw. Sparkassen sind nicht verpflichtet, bei jedem Einzelfall eine Abbuchungs-Berechtigung zu verlangen. Wie Sie sich bei einer illegalen Abbuchung am besten verhalten, verrät Ihnen die folgende Checkliste.

  • Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Hinterfragen Sie mindestens
    • einmal im Monat alle abgebuchten Posten. Dabei sollten Sie besonders auf Doppelabbuchungen sowie auf kleinere, zweistellige Beträge achten.
  • Sollten Sie bei der Überprüfung tatsächlich ungerechtfertigte
    • Abbuchungen entdeckt haben, können Sie diese kostenlos und formlos zurückbuchen lassen. Wenn Sie bei Ihrer Filiale persönlich bekannt sind, reicht meist schon ein Anruf bei Ihrer Bank. Nennen Sie dabei das betreffende Buchungsdatum, den Abbuchungsbetrag und den Buchungstext.
  • Innerhalb einer Frist von sechs Wochen können Sie Rückbuchungen von
    • Firmen veranlassen, mit denen Sie ein Lastschriftverfahren vereinbart haben. Sollten Firmen bei Ihnen abbuchen, mit denen Sie kein Einzugsermächtigungsverfahren vereinbart haben, haben Sie keine Fristvorgabe, die Sie bei der Rückbuchung beachten müssen. Theoretisch können Sie noch nach Jahren die Rückbuchung verlangen – natürlich nur, wenn das andere Konto dann noch besteht. Dazu gibt es auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit dem Aktenzeichen XI ZR 258/99.
  • Wenn Sie einen Abbuchungsauftrag wie zum Beispiel für die Miete oder
    • Versicherung widerrufen haben und der betreffende Betrag trotzdem von Ihrem Konto abgebucht wurde, können Sie die Rückbuchung meist unkompliziert durch einen Anruf bei Ihrer Bank veranlassen.