Sie sollten sich den Kaufvertrag aushändigen lassen, bevor Sie
irgendetwas unterschreiben. Lesen Sie ihn sorgfältig durch und haken Sie nach, wenn etwas unklar ist. Überprüfen Sie, ob Name und Adresse der Firma/des Vertragspartners eingetragen bzw. vollständig sind.
Sie sollten nach der Unterschrift eine Kopie des Vertrags verlangen. Denn
nur so können Sie später gegebenenfalls Widerruf und/oder
Gewährleistungsansprüche durchsetzen.
Wenn der Vertrag vorausgefüllt sein sollte, sollten Sie darauf achten,
dass neben Ihrer Unterschrift auch wirklich das Datum von heute steht. Betrügerische Verkäufer datieren Verträge in der Regel drei Wochen zurück, damit das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen bereits beim Kauf verstrichen ist!
Das Widerrufsrecht sichert Ihnen zu, dass Sie Ihre Kauferklärung bei
Haustürgeschäften, bei Freizeitveranstaltungen, Kaffeefahrten und auf der Straße innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen können. Die Ware können Sie dann gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben. Das Widerrufsrecht gilt jedoch nicht,
O wenn Sie den Vertreterbesuch selbst veranlasst haben,
O der Warenwert unter 40 € liegt (bei Zeitschriften-Abonnements – 200 €)
O sowie bei Mitgliederwerbung von Vereinen.
Vorsicht: Lassen Sie sich in keinem Fall unter Kaufdruck setzen! Sprüche
wie „Das Angebot gilt nur heute!“ oder „Sie können das ausschließlich bei mir bestellen!“ sollen Sie nur zu einem Spontankauf veranlassen.