Checkliste: Schadensersatzanspruch wegen Mobbings gerechtfertigt?

Finden Sie nicht auch, dass die Begriffe "Burn-Out" und "Mobbing" oft überstrapaziert werden? Klar ist: Burn-Out und Mobbing sind Sachverhalte, die unbedingt ernst genommen werden müssen. Klar ist weiter: Wird in Ihrem Unternehmen gemobbt, so kann das Schadensersatzansprüche gegen Sie auslösen. Aber nur dann, wenn die in der folgenden Checkliste erwähnten Umstände vorliegen.

Nicht jede Kritik des Arbeitgebers an einem Mitarbeiter ist gleich Mobbing. Und nicht jede von einem Arbeitnehmer angenommene bessere Behandlung von Kollegen stellt gleich Mobbing dar.

So hat es das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden (LAG Niedersachsen, 15.3.2011, Az: 16 Sa 396/10). Für Mobbing ist vielmehr eine planvolle, systematische, aufeinander aufbauende fortgesetzte Reihe von Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen durch Kollegen und/oder Vorgesetzte erforderlich.

Schadensersatzanspruch
Grundsätzlich können Mitarbeiter einen Schadensersatzanspruch gegen das Unternehmen haben, wenn im Falle von Mobbing nicht reagiert wird. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen dafür, wann ein Schadensersatzanspruch wegen Mobbings gegen Ihr Unternehmen gerechtfertigt sein kann.

Prüfen Sie daher selbstkritisch, ob im Falle eines erhobenen Schadensersatzanspruches die folgenden Voraussetzungen vorliegen. Können Sie auch nur eine der Voraussetzungen ausschließen, so können Sie sich wegen eines geltend gemachten Schadensersatzanspruches entspannen. Ihr Mitarbeiter wird aller Voraussicht nach keine Chance haben, sich mit der Schadensersatzforderung gegen Ihr Unternehmen durchzusetzen. 

Checkliste: Schadensersatzanspruch wegen Mobbing

Behauptet ein Mitarbeiter, fortgesetzten, aufeinander aufbauenden Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen von Kollegen und/oder Vorgesetzten ausgesetzt zu sein?

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Die Mitarbeiter trifft die Beweislast. Kann er daher die behaupteten Vorwürfe im Einzelnen beweisen?

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Bei Mobbing durch Kollegen: Waren Ihnen diese Vorfälle bekannt oder wären Sie ihnen bei sachgerechter Überwachung der Mitarbeiter bekannt gewesen?

Oder: Erfolgte das behauptete Mobbing durch Vorgesetzte?

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Hat der sich gemobbt fühlende Mitarbeiter Sie oder einen Vorgesetzten auf die Situation hingewiesen und Abhilfe verlangt, ohne dass das Unternehmen aktiv geworden wäre?

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Tipp im Zusammenhang mit Mobbing
Natürlich dürfen Sie Ihre Arbeitnehmer auch wiederholt und deutlich auf Fehlverhalten oder Fehler bei der Arbeit hinweisen. Achten Sie aber unbedingt darauf, dass dies in sachlicher Form und Atmosphäre geschieht.