Checkliste: Partnervermittlung – Was Sie vor Abschluss eines Vermittlungsvertrags berücksichtigen sollten

Jeder kennt Anzeigen wie: "Knuffiger Tanzbär sucht süße Springmaus für gemeinsamen Foxtrott" - unzählige Menschen suchen Kontakt zu Gleichgesinnten. Richtig luxuriös wird das Begehren, wenn Sie sich an sogenannte Partnervermittlungsagenturen oder -institute wenden. Wer dabei nicht aufpasst, kann leicht um einige Tausend Euro ärmer werden.

So wie Hilde W., die für einen "Dienstvertrag" (Laufzeit: 2 Jahre) 17.500 Euro auf den Tisch einer Vermittlungsagentur blätterte – und dennoch leer ausging. Doch das muss nicht sein. Damit Sie nicht von unseriösen Vermittlern geprellt werden und auf halbseidene Angebote hereinfallen, haben wir eine Checkliste zum Thema Partnervermittlung für Sie erstellt. Die zaubert Ihnen zwar auch keinen Partner herbei, bewahrt Sie jedoch soweit wie möglich vor bösen Überraschungen.

  • Sichergestellt, dass es sich bei den bisher gesichteten Angeboten nicht um Lockangebote handelt.
  • Informationen zur Überprüfung der Seriosität des Unternehmens eingeholt (z. B. bei der Industrie- und Handelskammer).
  • Größe und Zusammensetzung des Bewerberpools – wenn möglich – geprüft.
  • Vertrag nicht unmittelbar während des Vertragsgesprächs unterschrieben.
  • Vertrag genau durchgelesen, insbesondere das „Kleingedruckte“ (Allgemeine Geschäftsbedingungen).
  • Darauf geachtet, ob lediglich die Vermittlungsleistung geschuldet wird oder der erfolgreiche Abschluss.
  • Zusatzvereinbarungen bezüglich des Partnerwunsches schriftlich fixiert.
  • Geprüft, ob die angebotene Leistung und der Preis in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.
  • Hohe „Aufnahmegebühr“ und Vorauszahlungen vermieden (lassen sich später kaum einklagen).
  • Ratenzahlungen vereinbart.
  • Darüber im Klaren, dass ein „kompletter Ausschluss des Kündigungsrechts“ durch den Vermittler rechtlich keinen Bestand hat – Partnervermittlungsverträge sind jederzeit kündbar.