Checkliste Immobilienkauf: Feriendomizil im Ausland

Sie kennen das sicher auch aus Ihrem Urlaub: den sehnsuchtsvollen Gedanken "Ach, hier müsste man ein eigenes Häuschen haben ..." Nicht wenige gehen diesen Schritt und machen ihren Wunsch wahr: Sie kaufen sich eine Immobilie im Ausland. Unsere Checkliste Immobilienkauf hilft Ihnen, damit aus dem Traum kein Alptraum wird.

Beim Erwerb eines Auslandsdomizils werden häufig die unterschiedlichen rechtlichen und steuerlichen Kriterien unterschätzt. Vor allem ist darauf zu achten, wann und in welcher Form ein Kaufvertrag bereits gültig ist. So gilt in Spanien schon eine mündliche Kaufabsprache per Handschlag als verbindlich!

Unsere neue Checkliste Immobilienkauf gibt Ihnen Auskunft darüber, welche Punkte Sie in jedem Fall vor einem Kauf als erledigt abhaken sollten.

  • Nichts voreilig unterschrieben (schon ein formloser Vorvertrag kann bindend sein).
  • Geprüft, ob der Verkäufer berechtigt ist, den Handel zu tätigen.
  • Die Vorkaufsrechte anderer Personen ausgeschlossen.
  • Grundbuch eingesehen: Die Eigentumsverhältnisse sind klar.
  • Geprüft, ob die Immobilie unbelastet ist bzw. ob Hypotheken oder Steuerschulden im Grundbuch eingetragen sind.
  • Bei der Gemeinde, erkundigt ob Erschließungskosten offen sind.
  • Falls die Immobilie vermietet ist, geprüft, ob die Mietverträge fristgerecht gekündigt sind. Die Rechte der Mieter geklärt.
  • Geprüft, ob eine Bescheinigung benötigt wird, um bauliche Veränderungen durchzuführen. Erkundigt: Ist es realistisch, dass Sie sie bekommen?
  • Geprüft, ob es Gesetze über Nutzungsbeschränkungen oder -pflichten der Immobilie gibt, z. B. wegen extremer Küstennähe. Oder: Muss ein Teil des Grundstücks landwirtschaftlich genutzt werden?
  • Erkundigt, ob ein direkter Zugang zu einem Öffentlichen Weg existiert, den Sie nutzen können (die Gemeinde gibt Auskunft).
  • Bei einem Appartement: Die Satzung der Eigentümergemeinschaft geprüft. Wie hoch ist die Wohngeldzahlung? Ist Ihr Anteil in Bezug zur Gesamtfläche der Wohnanlage korrekt?
  • Geprüft, ob die Finanzierung sichergestellt ist (bei Vertragsrücktritt ist in der Regel Ihre Anzahlungssumme verloren).
  • Erbrechtsmodalitäten geprüft (das erspart Ihnen später ein böses Erwachen; so wäre in Frankreich der Ehepartner nur bedingt erbberechtigt; in Spanien können bis zu 80 % Erbschaftsteuer anfallen, wenn der Erbe nicht verwandt ist).