Das Zeichen "CE" ist die Abkürzung für "Communauté Européenne". Das heißt zu Deutsch "Europäische Gemeinschaft". Mit dieser Kennzeichnung erklären Sie als Hersteller, dass das Produkt den geltenden sicherheitstechnischen und gesetzlichen Anforderungen in der Europäischen Union genügt.
Umgekehrt bedeutet das, dass es verboten ist, ein Produkt mit einer CE-Kennzeichnung auszustatten, wenn es nicht gemäß der europäischen Richtlinien der CE-Kennzeichnung erfasst worden ist.
Der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und CE-Zeichen
Mit Konformitätserklärung
erklärt der Hersteller, dass sein Produkt gemäß den Richtlinien der
Europäischen Union konstruiert und hergestellt worden ist. Dabei muss
die Konformitätserklärung in einer der europäischen 23 Amtssprachen
verfasst sein.
Ob diese Konformitätserklärung auch dem Produkt beiliegen muss, kommt darauf an, welche europäischen Richtlinien
umgesetzt worden sind. Dies ist zum Beispiel zwingend der Fall, wenn
für das Produkt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gültig ist.
Das CE-Zeichen wird grundsätzlich auf dem Typenschild oder direkt auf
dem Produkt aufgedruckt. Die Buchstaben "CE" sind genormt und
unterliegen einem bestimmten Schriftbild. Die Mindesthöhe beträgt in der
Regel fünf Millimeter und ist in den meisten Fällen größer.
Grundsätzlich ist die CE-Kennzeichnung
eine Bestätigung gegenüber dem Zoll, Behörden und auch der
Marktaufsicht, dass das Produkt gemäß den Richtlinien der Europäischen
Union gefertigt und konstruiert worden ist.
Wer führt die Konformitätsbewertung für Sie durch?
Üblicherweise führen Sie selbst als Hersteller die Konformitätsbewertung durch. Meistens ist es der firmeninterne Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsingenieur. Es muss eine fachkundige Person sein, die sich mit den Regelwerken der EU und den Sicherheitsrichtlinien auskennt. Nur in ganz seltenen Fällen darf der Hersteller die Konformitätsbewertung nicht selbst durchführen. Dann sind bestimmte Stellen zuständig. Diese finden Sie auf den "Nando"-Seiten der Europäischen Kommission.
Wer darf die EG-Konformitätserklärung unterschreiben?
Unterschreiben darf derjenige, der zum Leisten der Unterschrift beim Hersteller des Produktes bevollmächtigt ist. Die Konformitätserklärung braucht jedoch nicht handschriftlich unterschrieben werden. Es genügt die eingescannte Unterschrift.
Weiterführende Links:
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Harmonisierte Normen