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Bußgelder und Flensburger Strafpunkte sind nicht in Stein gemeißelt

Straßenverkehr funktioniert ohne allgemeingültige und gemeinsame Regeln nicht. Alle Teilnehmer erhalten die notwendigen Bewegungsrichtlinien und Sicherheit durch klare, präzise und gerechte Regeln.

Bußgelder und Flensburger Strafpunkte sind nicht in Stein gemeißelt

Bußgelder und Flensburger Strafpunkte sind nicht in Stein gemeißelt

In der Praxis entstehen aber immer wieder komplexe Situationen, bei denen mehrere oder widersprüchliche Regeln aufeinandertreffen. Dazu kommen fehlbare menschliche Entscheidungen und mögliche technische Mängel. Der Bußgeldkatalog definiert Verbote und Verhalten einschließlich der Sanktionen. In vielen Fällen ist eine rechtliche Anfechtungsmöglichkeit gegeben. Die von Behördenseite festgestellte Schuld beziehungsweise das Fehlverhalten oder Versäumnis kann mitunter unzutreffend sein. Jeder Bescheid lässt sich prüfen und die Tatbestände aus den einschlägigen Gesetzen und Anordnungen ableiten. Sechs Regelwerke können beteiligt sein:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Die Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO)
  • Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Die Ferienreiseverordnung (FerReiseV)
  • Die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV)

Abstand und Geschwindigkeitsüberschreitungen

Vereinfacht gesagt steigt die Höhe und Unverrückbarkeit eines Bußgeldes mit dem Gefährdungsgrad und Inhalt. Gemessen wird mit den so bekannten wie berüchtigten Blitzgeräten. Sowohl fest installierte Anlagen als auch mobile und temporäre Geräte können dabei aus unterschiedlichen Ursachen falsch oder nicht beweiskräftig messen. Typische Beispiele für Fehlfunktionen sind:

  • Falsch ausgelegte Kontaktschleifen
  • Falsche Anzeige der veränderbaren elektronischen Tempoanzeigen und Schilder
  • Unkorrekt montierte Anlagen bezüglich Neigungswinkel
  • Berechnungsfehler durch Bedienungspersonal und Polizei
  • Unscharfes oder nicht erkennbares Bild des Fahrers
  • Zu große Distanz bei Lasermessmethoden
  • Reflektionen und andere äußere Witterungseinflüsse stören Funktion

Neben diesen gängigen und häufigen Fehlern, die bei der Abstands- und Geschwindigkeitsmessung entstehen können, gibt es viele weitere Gründe, die einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich werden lassen. Insbesondere bei mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei belegten Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und bei drohendem Fahrverbot oder Führerscheinentzug ist ein Widerspruch immer ratsam.

Kategorisierung und Rechtsrelevanz

Das viel zitierte Kavaliersdelikt gibt es in der Rechtsprechung nicht. Im Bußgeldkatalog 2019 sind alle Regelmissachtungen einer Kategorie zugeordnet. Diese Klassifizierung kann in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Die geringfügigen Ordnungswidrigkeiten werden nur mit Bußgeldern belegt. Ab schweren Ordnungswidrigkeiten kommen Punkte im Flensburger Punktekatalog zur Strafzahlung hinzu. Folgende Klassifizierungen, zusammengesetzt aus Bußgeld- und Punktekatalog, ordnen die Schwere des Tatbestands ein:

  • Ordnungswidrigkeiten
  • Schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Besonders schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Schwere Verstöße
  • Sehr schwere Verstöße
  • Schwere Straftaten

Jedem Bußgeldbescheid, gleich, welcher Kategorie das Vergehen angehört, kann Einspruch erhoben oder widersprochen werden. Diese beiden Varianten, sich gegen die Korrektheit des Bußgeldbescheids auszusprechen, unterscheiden sich juristisch. Einige Faktoren machen den Einspruch allerdings offensichtlich unnütz. Dazu gehört nachweislich Alkoholisierung oder Drogengebrauch während des Fahrens. Nicht vorhandene Ausstattung und technische Mängel am Fahrzeug besitzen in der Mehrheit keine Chance, mit einem Ein- oder Widerspruch angefochten und geändert zu werden.

Methode und Fristen für Einsprüche

Bevor ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, erhält der Adressat einen Anhörungsbogen. Er muss beantwortet werden, braucht aber nicht zwingend Angaben zur Sache. Insbesondere beim beabsichtigten späteren Einspruch macht es Sinn, vom Recht des Schweigens Gebrauch zu machen.

Nach dem Eintreffen des tatsächlichen Bescheids hat dann der beauftragte Rechtsanwalt freien Spielraum, alle Rechtsmittel auszunutzen. Bezüglich der Verjährungsfrist muss beachtet werden, dass die erste dreimonatige Frist mit dem Zeitpunkt der Tat beginnt. Mit dem Versenden des Anhörungsbogens beginnt diese Frist erneut. Wichtig ist ein fristgerechtes Vorgehen, da nach der Einspruchsfrist von zwei Wochen die Unzulässigkeit erklärt wird. Trotzdem lässt sich anwaltlich beim Gericht auch bei Unzulässigkeit eine gerichtliche Überprüfung erwirken.

Zu beachten ist auch, dass bei der sogenannten Zwischenverhandlung die Klassifizierung des Tatbestands geändert werden kann. In diesem Fall kann aus einer Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. Bis zu dieser Ebene ist die Verwaltungsbehörde involviert. Anschließend wir der Fall vom Gericht unabhängig ein weiteres Mal geprüft. Bei Aussichtslosigkeit empfiehlt das zuständige Gericht, den Einspruch zurückzuziehen. Das Urteil im Falle des Weiterbestands kann die Strafe hinfällig machen, mindern oder auch erhöhen.

Aufwand und Kosten abschätzen

Ein- und Widersprüche bringen in Arbeit und Aufmerksamkeitsaufwand mit. Ob es sich lohnt, muss jeder Betroffene natürlich selber entscheiden. Sehr hilfreich kann die Vorabmeinung eines Anwalts sein, der auf das Verkehrsrecht spezialisiert ist. Er kann zudem bei der zuständigen Stelle Akteneinsicht nehmen, um ein fundiertes Urteil über die Erfolgsaussichten zu fällen. Bei der Hauptverhandlung mit oder ohne anwaltliche Unterstützung muss der Betroffene persönlich anwesend sein. Abgesehen von den Kosten für einen Anwalt entstehen auch Aufwendungen für das Erreichen des Termins und Zeitverlust, der sich beispielsweise mittels Freistellung oder Urlaub auf die Arbeitszeit auswirkt.

Fazit

Bußgeldbescheide verursachen neben dem eigentlichen Verwarnungsgeld auch Gebühren. Auch wenn keine einheitliche Statistik besteht, kommen fehlerhafte Bescheide in den Größenordnungen von zwanzig bis fünfzig Prozent vor. Ein versierter Anwalt kann bereits im Vorfeld Optionen und Wahrscheinlichkeiten für erfolgreiche oder erfolglose Ein- und Widersprüche gut einschätzen.

Äußerst wichtig ist es, beispielsweise keine Schuldeingeständnisse gegenüber Polizeibeamten und in der Anhörung zu machen. Das Verkehrsrecht bietet wie nahezu alle Rechtsprechungen viele Möglichkeiten, ungerechtes und fehlerhaftes Vorgehen auf dem Rechtsweg zu korrigieren. Ein Bußgeldbescheid ist nicht in Stein gemeißelt. Anfechtung und Einspruch erlauben juristische Korrekturen und Veränderungen, wenn Rechtsspielraum gegeben ist. Das ist häufiger der Fall, als allgemein angenommen wird.

Bildnachweis: benjaminnolte / stock.adobe.com

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