Bundestag beschließt MoRaKG

Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen. Den Kern des neuen Gesetzes bildet ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), das es jungen Unternehmern durch steuerliche Vergünstigungen erleichtern soll, Investoren zu gewinnen.

Der Bundestag hat am 27.06.2008 das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) beschlossen.

Die Regierung will mit dem Reformvorhaben vor allem Beteiligungsgesellschaften fördern. Den Kern des neuen Gesetzes bildet ein neues Wagniskapitalbeteiligungsgesetz (WKBG), das es jungen Unternehmern durch steuerliche Vergünstigungen erleichtern soll, Investoren zu gewinnen.

Das neue Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
Das WKBG sieht eine steuerliche Förderung vor, die speziell auf Kapitalbeteiligungen an jungen Unternehmen (sog. Zielgesellschaften) zugeschnitten ist. Insbesondere gilt die Tätigkeit einer Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft in der Rechtsform der Personengesellschaft, die nur Anteile an Zielgesellschaften hält, bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen als vermögensverwaltend. Damit kann eine Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft etwa von der Gewerbesteuer befreit werden, wenn es sich an Unternehmen beteiligt, die

  •  jünger als zehn Jahre sind,nicht länger als drei Jahre an der Börse notiert sind undüber nicht mehr als 20 Millionen Euro Eigenkapital verfügen. 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Voraussetzungen der Förderung sind, dass die Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaft

  • durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt wurde,ihren Sitz in Deutschland hat,über ein Mindesteigenkapital von einer Million Euround über ausreichend fachlich qualifizierte und zuverlässige Geschäftsführer verfügt.

Kritik schon im Vorfeld
Bereits im Vorfeld hatte der Sachverständigenrat der Bundesregierung in seinem Gutachten „Das deutsche Finanzsystem: Effizienz steigern – Stabilität erhöhen“ das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungsgesellschaften kritisiert.


Damit bekräftigte der Rat die vom Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) geäußerte Kritik am MoRaKG.