Bundesrat stimmt neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 zu

Am 5. November 2010 war es im Bundesrat soweit: Die neuen Lohnsteuerrichtlinien 2011 sind verabschiedet und können somit rechtzeitig zum neuen Jahr in Kraft treten. Hier finden Sie einen Überblick über die Neuerungen in den Lohnsteuerrichtlinien.

Änderungen der Lohnsteuerrichtlinien 2011
Durch die Lohnsteueränderungsrichtlinien (LStÄR) 2011 ergeben sich einige Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die beim Lohnsteuerabzug zu beachten sind. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 aktualisieren die "alten" Richtlinien aus dem Jahr 2008.

In den Lohnsteuerrichtlinien sind Erläuterungen der Rechtslage sowie Weisungen an die Finanzämter zur einheitlichen Rechtsanwendung, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung enthalten. Die Lohnsteuerrichtlinien erläutern beziehungsweise konkretisieren die Gesetzestexte.

Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2011 sind grundsätzlich beim laufenden Arbeitslohn auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 enden, sowie auf sonstige Bezüge, die den Mitarbeitern nach dem 31. Dezember 2010 zufließen. Für das Gros der Lohnabrechner, welche die Löhne und Gehälter monatsweise abrechnen, gelten die Lohnsteueränderungsrichtlinien ab Januar 2011.

Lohnsteuerrichtlinien: Die Neuerungen 2011
Ab 2011 ergeben sich folgende Neuerungen bei den Lohnsteuerrichtlinien, die für die Lohnabrechnung von Interesse sind:

·          Definition von Zusatzleistungen für die Anwendung der Steuerbefreiungen,

·          Behandlung von Unfallkosten beim Firmenwagen,

·          Begriffsbestimmung der regelmäßigen Arbeitsstätte in Krankheitsfällen,

·          Übernahme von Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber.  

In den folgenden Wochen finden Sie die Neuerungen der Lohnsteuerrichtlinien 2011 an dieser Stelle.